Hallo,
hab mal Interesse halber die Frage, ob man, wenn man fertige ReFaWi ist ausbilden darf oder es noch mehr braucht.. sowas wie einen Ausbilderschein (???)
LG aus Bremen
Darf man als ReFaWi ausbilden?
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Ich dachte immer das wäre so, dass der Anwalt der Ausbilder ist offiziell aber inoffiziell machen es ja doch die ReFaWis oder ReFas.
Einige bei uns im Kurs wollen noch einen Ausbildungseignerschein machen, damit sie das offiziell auch dürfen.
Einige bei uns im Kurs wollen noch einen Ausbildungseignerschein machen, damit sie das offiziell auch dürfen.
LG Ina :huepf
- Bino
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Also ich habe früher mal gelernt, dass der RA mit seiner Zulassung die Befähigung zur Ausbildung erhält und sich dies auch auf seine Mitarbeiter erstreckt. Ich hab noch niiiiieeeee gehört, dass wir nicht ausbilden dürfen und dafür einen Schein brauchen. Wo lest Ihr sowas?
die RAK Stuttgart sagt aber, als Refawi hat man die Ausbildereigenschaft inne mit bestandener Prüfung. Refawi darf dann offiziell ausbilden. Nur Refas machen das immer inoffiziell.
Dann ist das wahrscheinlich von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Bei uns hat die Kammer gesagt, dass ich nach dem hoffentlichen Bestehen der Prüfung nicht ausbilden darf, sondern erst noch einen Ausbilderschein machen muss.
Also uns hat man auch gesagt, dass wir erst noch den Ausbilderschein machen müssen!
Genau, auch als ReFaWi darf man nicht ausbilden, sondern man muss zusätzlich den Ausbildereignungsschein (oder wie auch immer der Wisch heißt) in der Tasche haben, aufgrund der ReFaWi-Ausbildung kann man sich aber vielleicht entsprechene Kurse sparen und gleich zur Prüfung gehen!?Illle hat geschrieben: Als Refawi darf man offiziell nicht ausbilden, sondern muss noch einen Ausbilderschein machen.
Das kann aber auch von Kammer zu Kammer unterschiedlich sein...