Unbedingt benötigte Literatur für ReFaWi

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#1

19.05.2008, 12:52

Hallo ihr Lieben!

Ich bin gerade dabei den Antrag zur Begabtenförderung auszufüllen und muss dafür die voraussichtlichen Arbeitsmittel angeben.

Mir wurden von der RAK schon folgende Bücher mitgeteilt, die ich dort ansetzen sollte:

Schönfelder inkl. Ergänzungslieferungen
RVG-Kommentar
Grundkurs Öffentliches Recht (Sodan/Ziekow)
Berufsbildungsgesetz


Nun meine Fragen an euch:
Wird das Berufsbildungsgesetz wirklich benötigt?
Welche Bücher haltet ihr für UNBEDINGT notwendig?

Ich möchte jetzt nicht jedes "kleine Buch", was irgendwie benötigt werden könnte in die Anmeldung schreiben, wirklich nur das wichtigste.


Ich hab hier auch schon einige Threads gefunden, in denen Literatur vorgeschlagen wird. Allerdings ist es da für mich gerade schwierig zu entscheiden, was wirklich wichtig ist.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#2

19.05.2008, 13:12

Du machst jetzt nur den Vorab- Antrag, oder?

Ruf mal bei der Kammer an.

Du kannst noch gar keine klare Auskunft erteilen. Ich weiß, ich hab das offen gelassen.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

19.05.2008, 13:14

Die bei der Kammer hat mir ja oben genannte Bücher gesagt.

Ich hab mich noch nicht angemeldet, muss aber vorab den Antrag schon einreichen. Ich will nur die wichtigsten Bücher in die Liste schreiben.

ZPO-Kommentar ist mir grad noch eingefallen, oder?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#4

19.05.2008, 13:17

Ich versteh das nicht. Die Liste bekommst du doch erst mit der Anmeldung. !?

Musst du die Bücher einzeln aufschreiben?
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#5

19.05.2008, 13:20

Ja, ZPO Kommentar.
Berufsbildungsgesetz haben wir mal kurz angeschnitten, jedoch kannst du es besser unter Arbeitsgesetze (die brauchten wir nämlich) allgemein fassen.
Des weiteren Steuergesetze.
LG, Ela
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#6

19.05.2008, 13:21

Ich mache den Kurs bei RAK A und den Antrag muss ich aber bei RAK B einreichen. Da ich nicht sicher sein kann, ob ich die Zusage kriege, kann ich mich vorher noch nicht anmelden. Ich muss aber schon mal die voraussichtlichen Arbeitsmittel angeben. Wenn ich es komplett raus lasse, weiß ich nicht, ob mir das im Nachhinein noch bewilligt werden würde.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#7

19.05.2008, 13:22

Berufsbildungsgesetz haben wir mal kurz angeschnitten, jedoch kannst du es besser unter Arbeitsgesetze (die brauchten wir nämlich) allgemein fassen.
Des weiteren Steuergesetze.
Welche Bücher wären das, wie heißen die genau?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#8

19.05.2008, 13:24

Ok- sollst du die alle namentlich bezeichnen oder in Beträgen? Komisch eigentlich, oder?
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#9

19.05.2008, 13:24

Zuletzt geändert von Suse am 19.05.2008, 13:31, insgesamt 2-mal geändert.
LG, Ela
Antworten