Antrag auf Meister-BAföG

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
*Butterfly_83*

#71

15.07.2008, 16:59

:zustimm Immi, dass habe ich auch alles mitgeschickt. Wegen der Steuer immer ich auch zu.
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dieJenny
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#72

15.07.2008, 16:59

Immi, du bist soooo lieb :) Dankeschön
Wie war das noch gleich, du fängst auch an oder??
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Kerima
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#73

15.07.2008, 17:01

@immi: Dein Cheffe zahlt und du kannst die RE dann von der Steuer absetzen? Das ist die Bevorteilung des AN, den meine Chefs meinten - heikle Sache.

@alle anderen:
Ich habe einfach nur gedacht, dass ich im Grunde ja schon eine Belastung habe, weil ich eventuell einen Teil zurückzahle an meine Chefs - dann wäre das natürlich nicht schlecht.

Ich habe eben mal angerufen auf der Hotline des Ministeriums:
Antrag ausfüllen - extra Blatt beifügen, dass Cheffe bestätigt, dass ich anteilig zurückzahle - aus Antrag und Rechnung muss hervorgehen, dass ich Teilnehmerin bin und so weiter.
Dann bekomme ich das angerechnet und zurückgezahlt. *mir schwant böses*
rosa

#74

16.07.2008, 08:46

Dein Cheffe zahlt und du kannst die RE dann von der Steuer absetzen?
nee mein cheffe zahlt und ER kann das dann von der steuer absetzen!
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Kerima
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#75

16.07.2008, 08:50

Wie kann er das, wenn die Rechnung nicht auf ihn läuft. *hähhh*
Das war der Punkt, über den ich gestern hitzig mit meinen Chefs diskutiert habe. Denn nur der, der auch tatsächlicher Rechnungsempfänger ist, kann die Kosten geltend machen. Auf Fortbildungskosten fallen keine MwSt an, deswegen wird das als Betriebskosten geltend gemacht.

Auf jeden Fall ist bei mir rausgekommen, dass die mir den Teil, den ich vom Meister-Bafög wiederbekommen hätte, wenn ich es in Anspruch nehmen könnte, gut schreiben - soll heißen, dass sie mir von den Gesamtkosten des Studiums 30,5% "erlassen". Den Rest werde ich dann entweder zurückzahlen oder mich verpflichten. :-)
rosa

#76

16.07.2008, 09:06

Wie kann er das, wenn die Rechnung nicht auf ihn läuft. *hähhh*
ei das muss ich doch noch ändern lassen!!!
hab doch geschrieben, dass ich sein angebot erst jetzt angenommen habe dass ers zahlt. wollte das vorher nicht...
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Kerima
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#77

16.07.2008, 09:48

Sorry

Für mich klang das, als wäre von Anfang an geplant gewesen es so zu machen (nachdem er dich dann überredet hatte, dass er das zahlt), dass die Rechnung weiter auf dich läuft.

*schriftliche Missverständnisse*
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dieJenny
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#78

22.07.2008, 10:07

Die Frage steht hier bestimmt schon, aber noch einmal..

Was ist mit Bückerkosten und den Aufenthaltskosten der Präsenzphasen sowie den Prüfungsgebühren? Zählt das alles zum Meister-Bafög dazu?? Danke :)
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dieJenny
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#79

29.07.2008, 16:57

Hat keiner ne Antwort für mich?
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ciryll
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#80

29.07.2008, 17:03

also den zuschussanteil (30 % die du nicht zurückzahlen musst) wird ausschließlich von den studiengebühren und später den prüfungsgebühren berechnet.....

bücher, fahrkosten, unterkunft kannst du dann in der steuererklärung geltend machen...

das amt bestätigt dir, dass du den zuschuss bekommst (hab ich samstag bekommen) und von der KfW kommt dann später etxtra der entsprechende antrag für das rückzahlungspflichtige darlehen....da muss dann jeder selbst entscheiden, ob er das nehmen will oder nicht

ich nehme es nicht, denn wie schonmal irgendwo geschrieben (hier oder bei den refawis .... kerima wird zustimmen...frau blickt nicht mehr durch was sie wo geschrieben hat :-) ) die raten bei der rückzahlung betragen 120 euro im monat.... da komme ich jetzt auf das gleiche wenn jeden monat geld zurücklege und dann alle 6 Monate an die schule zahle
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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