Antrag auf Meister-BAföG

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
*Butterfly_83*

#1

15.02.2008, 15:17

Habe mich dazu entschlossen mich für die Fortbildung zur Rechtsfachwirtin bei der TFH-Berlin anzumelden.

Ich habe in zwei Wochen Urlaub und werde in meinem Urlaub alle Unterlagen zusammen suchen, sie beglaubigen lassen und dann nach Berlin abschicken.

Ich habe vor für die Fortbildung Meister-BAföG zu beantragen. Nun meine Frage:

Ich muss den Antrag ja bei meinem zuständigen LRA stellen. Kann ich dies erst machen wenn ich die Bestätigung von Berlin habe oder kann ich das zeitgleich mit meiner Anmeldung machen?

Würde am liebsten alles in meinem Urlaub erledigen und wenn ich eh beim Rathaus zum beglaubigen bin, kann ich gleich zum LRA weiter.

Kennt sich da jemand von Euch aus?
StineP

#2

15.02.2008, 15:22

Ich würd erst mal vorab klären, ob du das bekommen würdest.

Bafög wird normalerweise erst bezahlt, wenn man nen Studienplatz hat.. Also erst anmelden und Bestätigung abwarten, dann bafög beantragen.
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Lena
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#3

15.02.2008, 16:54

:zustimm
Du wirst den Antrag erst stellen können wenn du zugelassen bist, weil ja nur dann darüber entschieden werden kann. Oder du stellst ihn jetzt und reichst die Zulassung nach - fände ich aber eher umständlich, wenn dann lieber alles zusammen.
Auf der Seite www.meister-bafoeg.de ist das eigenltich ganz gut erklärt, da gibts auch die Anträge zum Download.
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
*Butterfly_83*

#4

15.02.2008, 17:18

:thx

Dann werde ich es so mache.

Wisst Ihr zufällig auch wie lange es braucht bis die Zulassung kommt?
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dieJenny
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#5

21.02.2008, 11:34

Hat jemand Erfahrung mit dem Darlehen gemacht? Das ist doch dann zins- und tilgungslos oder? Muss man das vollständig zurückzahlen? Ich glaube beim normalen Bafög kann man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt alles zurückzahlen und ein Teil wird dir dann auch noch erlassen. Danke schon mal für eure Antwort...
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#6

21.02.2008, 11:38

Das Darlehen hat einen sehr günstigen Zinssatz. Du musst es vollständig zurückzahlen. Erlassen wird dir da leider nix. Auch nicht, wenn du es vollständig zurückzahlst. Die monatlichen Raten betragen 120,00 EUR.
Janin

#7

21.02.2008, 11:38

erkundige dich mal wg. des darlehens beim arbeitsamt. wo ich damals den kurs gemacht habe, hatte einige dieses darlehen auch in anspruch genommen. soweit ich weiß, mussten einige das darlehen nicht vollständig zurückzahlen.
StineP

#8

21.02.2008, 11:40

Hm... ich kenn das von früher so, dass man nur 20 % zurückzahlt... beim meister bafög weiß ich das nicht.

die Raten werden eigentlich auch nach Einkommen berechnet. Ich kenn das beim Bafög so, dass du in einer gewissen Zeit nach Inanspruchnahme ne Auflistung bekommst und dann angeben musst, wie viel du jetzt verdienst.
Kathrin
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#9

21.02.2008, 12:12

Wie auf der Seite, die oben verlinkt ist steht, und auf diversen anderen auch, muss man nur 69,5 % des Darlehens zurückzahlen.
Förderungshöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt € 10.226,-
30,5% der Fördersumme wird derzeit vom Staat als Zuschuss vergeben, muss also nicht zurückgezahlt werden. (Neu ab 1.1.2006)
Die restlichen 69,5% der Summe werden als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
Satine222000
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#10

21.02.2008, 12:23

Man bekommt 30,5 % des Gesamtbetrages geschenkt. Die restlichen 69,5 % erhält man als Darlehen von der KfW Bank.
Die Raten sind fest und werden nicht nach dem Einkommen berechnet. Diese betragen monatlich 120,00 EUR.
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