Antrag auf Meister-BAföG

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*Butterfly_83*

#81

29.07.2008, 17:20

@ciryll: Du hast jetzt schon die Zusage bekommen? Wann hast Du es denn abgeschickt? Glaube das Amt hier braucht ein bisschen länger...
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dieJenny
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#82

30.07.2008, 08:17

ich hab bislang nur ein Schreiben von der NBank bekommen. Dort steht, dass die den Bewilligungsbescheid erst bei Studienbeginn zusenden können. Ist das also wie ne Zusage ja?
Bei dem Darlehen denke ich genauso wie du... ich möchte nicht unnötig "Schulden" machen, wenn ich das mal zu ausdrücken darf...
*Butterfly_83*

#83

26.08.2008, 14:07

Ich glaube die Ämter in Ba-Wü arbeiten einfach zu langsam…

Ich habe im April meinen Antrag auf Meister-Bafög abgeschickt. Im Juli habe ich dann die Bestätigung und die Rechnung von der TFH Berlin an das Amt geschickt. Vor zwei Wochen habe ich dann das erste Mal etwas von Landratsamt gehört. Sie meinten, dass sie meinen Antrag an das Regierungspräsidium Stuttgart zur Prüfung schicken. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass die Prüfung durch ist (Ergebnis wurde nicht mitgeteilt) und dass der Antrag an eine Rechnungsstelle geschickt wurde. Diese Stelle entscheidet einmal im Monat (!) über die Anträge, d.h., was und ob man überhaupt etwas bekommt. Deshalb werde ich erst Anfang Oktober einen Bescheid über die Bewilligung- oder Nichtbewilligung des Meister-Bafögs bekommen.

Zum Glück hatte ich mir das Geld schon zurückgespart, denn sonst würde ich nun so dastehen.

In anderen Bundesländern ging die Entscheidung doch auch schneller, warum brauchen die hier so lange?
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#84

18.09.2008, 16:08

Hat jemand von Euch (aus Niedersachsen kommend) schon den Bescheid für das Meister-Bafög bekommen? Sie meinte damals zur mir, das kommt im September! Langsam wirds ja mal Zeit :)
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Smilie
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#85

31.10.2008, 09:44

Nachdem ich nun endlich die Bestätigung von der Kammer hab muss ich leider nochmal genau nachfragen:

Was habt Ihr ans Amt geschickt?

Ich hab jetzt
- Bestätigung von der TFH
- Bestätigung von der Kammer
- Formblatt A mit dem eigentlichen Antrag

Die drei müssen mitgeschickt werden, aber was ist mit:
- Mieterklärung
- Bescheinigung der Krankenkasse - das haben wohl die meisten hier nicht mitgeschickt

Ich werd nochmal totat :vogel
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#86

31.10.2008, 10:13

:schieb

:heul - keine Antwort???
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#87

31.10.2008, 10:56

Die drei müssen mitgeschickt werden, aber was ist mit:
- Mieterklärung
- Bescheinigung der Krankenkasse - das haben wohl die meisten hier nicht mitgeschickt
Mieterklärung:

Folgendes: Bafög berechnet sich grundsätzlich nach nem Regelsatz, der dir zusteht. Glaube, das sind was bei 296 € oder so - davon gehen die für Essen bla bla aus...

Dann gibt es nen Mietteil - wohnst du alleine? Mit irgendwem zusammen? (wenn du mit jemandem zusammen wohnst würde sich dein Mietanteil demnach auf die Hälfte reduzieren..)

Also... Mieterklärung:

Entweder Mietvertrag in Kopie oder
Untermietvertrag
oder Erklärung, dass du bei dem und dem wohnst und so und so viel zahlst.

Bescheinigung der Krankenkasse:

Ist meiner Meinung nach nur dann erheblich, wenn du selbstständig bist und das Meister-Bafög dann beantragst. Versicherung ist dann ja auch ein fixer Kostenpunkt im Monat, der bei deinen Ausgaben mit berücksichtigt werden muss.

Entfällt meiner Meinung nach bei dir im Angestelltenverhältnis. Du bist versichert, und den Betrag kann man doch aus deiner Brutto/Nettoabrechnung entnehmen.

All right?
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#88

31.10.2008, 11:02

Also muss ich nur noch dieses Miet-Formular ausfüllen und das andere kann ich sein lassen und nicht mitschicken, ja?
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#89

31.10.2008, 11:08

Hm...

Mietformular. Ich versuche mich zu erinnern, wie das damals bei mir war ...

Du hast doch ohnehin einen zusammenhängenden Antrag, oder? Dazu gehört ja das Mietdings.

Meiner Meinung nach (wenn ich mich richtig an meinen Antrag erinnere), dann ist es so, dass du alle Beträge (Miete bla bla) da einträgst. Nun kann es sein, dass du keinen Mietvertrag beifügen kannst, weil der nicht auf deinen Namen läuft - dann reicht ja ne Erklärung:

"wohne bei meinem Freund, Mietvertrag über ... € monatlich, hälftiger Mietanteil: .. €).

So hatte ich das damals gemacht.

Musst du deinen Einkommensnachweis einreichen?
*Butterfly_83*

#90

31.10.2008, 11:12

Die Mieterkärung und die Bescheinigung von der Krankenkasse brauchst Du nicht. Die sind nur für Vollzeitmaßnahmen.

Das brauchst Du:
- Bestätigung von der TFH
- Bestätigung von der Kammer
- Formblatt A mit dem eigentlichen Antrag
- Zeugnisse.
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