Antrag auf Meister-BAföG

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#61

15.07.2008, 16:46

Wenn dein Chef es zahlt, sollte die Rechnung auch auf ihn ausgestellt sein, sonst gibt es mit der Buchhaltung doch Probleme. Wofür beantragst du denn noch Bafög?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
*Butterfly_83*

#62

15.07.2008, 16:48

@Kerima: Ich sehe so wie Curry. Wenn Deine Chefs Dir einen Zuschuss geben, wird dieser wieder vom Bafög abgezogen. Ein Darlehen hättest Du auch mit Bafög zinsfrei bekommen können.

@Immi: Wie Dein Chef zahlt alles? Naja, wenn die Rechnung auf Dich ausgestellt ist, bekommt das Bafög-Amt es ja nicht mit, aber eigentlich würdest Du, wenn Dein Chef alles zahlt nichts mehr bekommen. Denke ich.
rosa

#63

15.07.2008, 16:50

Wofür beantragst du denn noch Bafög?
naja also ich wollte erst alles selbst bez. und hab mich deshalb mit dem thema bafög auseinander gesetzt und dann hat mein chef mich so lang bearbeitet dass ers mir zahlt (lange geschichte) und da hab ich gedacht, naja ich kanns ja trotzdem beantragen und er muss dann auch weniger zahlen

dumm gedacht gell??

was sollte ich jetzt tun?
nicht beantragen und sagen die rechnung geht auf kanzlei????
Benutzeravatar
ciryll
Forenfachkraft
Beiträge: 218
Registriert: 15.04.2008, 13:26
Wohnort: Berlin

#64

15.07.2008, 16:50

genauso ist es....wenn der chef alles zahlt gibt es kein bafög
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
*Butterfly_83*

#65

15.07.2008, 16:51

@Immi: Sieht so aus, als hättest Du Dir die Mühe mit dem Ausfüllen umsonst gemacht...
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#66

15.07.2008, 16:52

Naja, Immi, das ist ja schon fast Betrug, würd ich sagen. Du belügst ja praktisch die Bafög-Stelle.

Im Übrigen muss eine Rechnung immer auf die Kanzlei ausgestellt sein. Wenn das nicht so ist, dann darf nicht bezahlt werden, da gibt es dann vor allem auch mit dem Finanzamt Probleme wg. der Ust.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
dieJenny
Forenfachkraft
Beiträge: 185
Registriert: 03.08.2007, 09:04
Kontaktdaten:

#67

15.07.2008, 16:52

Und was ist mit meiner Frage? Kann mir auch jemand helfen? :(
*Butterfly_83*

#68

15.07.2008, 16:54

@dieJenny: Sorry. Was hast Du gefragt?
rosa

#69

15.07.2008, 16:55

Naja, Immi, das ist ja schon fast Betrug
war gar nich beabsichtigt, weil der vorschlag dass er zahlt kam so spät und ach keine ahnung...
Sieht so aus, als hättest Du Dir die Mühe mit dem Ausfüllen umsonst gemacht...
ja zum glück hab ich schluri eh noch nix weg geschickt
rosa

#70

15.07.2008, 16:56

Was habt ihr als Nachweise für den Lebenslauf beigefügt? Abschlusszeugnis von Schule bzw. Berufsschule und Fachangestelltenbrief?

Die Rechnung von der TFH schicke ich dann einfach nach oder?
Kann ich diese Maßnahme nicht eigentlich nächstes Jahr auch von der Steuer absetzen? Dann müsste ich ja auch ein wenig wiederbekommen, oder sehe ich das falsch? Bücher, Seminarkosten etc. sind ja absetzbar...
sorry

beigefügt: abschlusszeugnis realschule
abschlusszeugnis und brief der berufsschule

ja die rechnung schickst du dann nach
kannst du von der steuer absetzen ja!!!
bücher und so auch, ja!!!
Antworten