Begabtenförderung für Rechtsfachwirtseminar

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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misspinky1984
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#1

14.02.2008, 16:34

Hallo Ihr Lieben,

nach langem Hin und Her möchte ich dieses Jahr das Seminar/Studium zum Rechtsfachwirt absolvieren ... Ich möchte versuchen, eine Förderung zu erhalten.

Hat jemand Erfahrung?? Das entsprechende Formular habe ich bereits. Da dort aber schon nach genauen Beträgen gefragt wird, frage ich mich nun, ob ich mich vorab zum Kurs anmelden muss und dann den Antrag stellen muss oder ob ich die Beträge, die im Internet stehen dort eintragen soll und die Belege sodann nachreichen soll. Wie habt ihr das damals gemacht??

Welches Seminar (Anbieter) habt ihr gewählt??

Vielen Dank für Eure Info´s!
Nine25

#2

14.02.2008, 16:39

Hallo,
ich habe zwar keine Begabtenförderung beantragt, aber du mußt, glaube ich, dich erst anmelden, dann den Antrag von dem Institut ausfüllen lassen das das Seminar macht (zumindest den Teil der für die Behörde bestimmt ist) und dann den kompletten Antrag an die Behörde zurückschicken.
Beim Meisterbafög-Antrag ist das zumindest so!
StineP

#3

14.02.2008, 18:47

Ja, trag da ungefähr das ein, was im Internet steht.

Was für einen Antrag meinst du?? Den Antrag, überhaupt genommen zu werden oder der für die Förderung der Weiterbildungsmaßnahme??

Hab das auch gemacht. Wurde mir auch bereits zugesagt und ich mach den Refawi an der TFH Berlin im September
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misspinky1984
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#4

14.02.2008, 19:29

@StineP:
Ich meinte den Antrag für die Förderung ...

Hast Du Dich vorher zum Kurs angemeldet oder erst nach der Zusage der Förderung??
StineP

#5

14.02.2008, 20:08

Nachher erst. Allein könnt ich mir das nicht leisten.

Hab mich im November oder so schon angemeldet für die Begabtenförderung (dieser eine Zettel mit Durchschriften dran). Habe dann die Zusage bekommen und nen Antrag (glaub, das sind 2 oder 3 Seiten) direkt, um diese eine Weiterbildungsmaßnahme fördern zu lassen. UNd die reiche ich erst ein, wenn ich ne Bestätigung von der TFH habe... das dauert also noch. Kann mich deshalb nicht dran erinnern, irgendwelche Beträge in das andere Formular eingetragen zu haben.

Hast du überhaupt schon ne Zusage fürs Stipendium? Ich musste das erst beantragen und danach kannst du dich auch erst anmelden. Wenn du das vorher machst, dann zahlen die das nicht.
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Strubbel
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#6

14.02.2008, 20:46

:zustimm

Ich musste mir auch erst die Zusage zur Begabtenförderung holen und danach hab ich mich zum Refawi-Kurs angemeldet. Ich hab den über Soldan in Erfurt gemacht (da hab ich noch dort in der Nähe gewohnt).

Beträge musste man auch erst später angeben. Nachdem der Kurs vorbei war, hab ich nochmal eine Aufstellung eingereicht mit allen entstandenen Kosten (Seminarpreis, Fahrt- und Übernachtungskosten, Bücher) und hab nochmal einen Teil gezahlt gekriegt. Also: alle Quittungen gut aufheben, die kann man eventuell später noch brauchen!

Viel Erfolg beim Kurs!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
rosa

#7

14.02.2008, 20:53

das ist soooo doof, stine hat mir gesagt, man muss unter 25 sein und ein 1,irgendwas abschluss haben, das hab ich leider nicht :( sonst würde ich mich auch mal in die richtung informieren ...... schade schade
StineP

#8

14.02.2008, 20:59

Irgendwas kann man noch haben... Ich weiß nur nicht mehr unter welchen Bedingungen man noch ein Stipendium bekommen kann.

Schau mal grad in meinen Unterlagen.

also, was hier alles so steht:

Anrechungsfähige Zeit nach den Förderrichtlinien des BMFD (Elternzeit, schwerwiegende Erkrankung, Zivildienst, Besuch beruflicher Vollzeitschulen, Entwicklungshelfer)

erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

begründeter Vorschlag der Berufschule oder des Betriebes.


Ach ja, da fällt mir grad ein:

Wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du doch Meister-Bafög beantragen!!!
rosa

#9

14.02.2008, 21:07

Wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst du doch Meister-Bafög beantragen!!
ok ich sehe schon, ich muss mich da wohl doch mal drum kümmern, weil es wohl alternativen gibt....

also ich will nichts, was man zurück zahlen muss, das ist beim bafög ja so meist.... mein chef würde es mir bezahlen aber mit "verpflchtung" also halt dort zu bleiben.... aber das möchte ich nicht....

ok ich erkundige mich mal darüber...

kann ich mir darüber unterlagen von der kammer schicken lassen? ich hab so was lieber gerne als "blätter" hasse es, das im internet irgendwo nachzulesen.....
StineP

#10

14.02.2008, 21:08

Ja - ruf einfach bei deiner zuständigen Kammer an und lass dich mal mit der zuständigen Dame verbinden (oder Herrn!! ;) )...

Ja, Bafög wäre natürlich zurückzuzahlen. Aber ja nicht alles... und nicht sofort
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