Erfahrung Rechtsfachwirt

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Summerof77
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#61

19.04.2007, 15:40

Darf ich auch mal was fragen? Will mich jetzt anmelden in Berlin zum Fernstudium Rechtsfachwirt und bin etwas überfragt wegen der beizufügenden Unterlagen. Lese aus den Angaben, daß ich eine Geburtsurkunde (?) und meinen Fachangestelltenbrief in beglaubigter Abschrift beifüge. Ist das richtig? Oder muß man mehr beifügen?

Hab keine Geburtsurkunde.....schnüff! Immer diese Behördengänge...

LIebe Grüße
Summer
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Gast

#62

21.04.2007, 12:23

Hallo Leute,

würde gerne eine Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin anstreben - sofern sie in Nürnberg stattfindet. Hat jemand Interesse mitzugehen, mit mehreren lernt es sich einfach besser. Meldet Euch
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LenaX
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#63

23.04.2007, 13:14

hallo,
ich würde gerne wissen, wie diese u.g. voraussetzungen nachgewiesen werden müssen ggfl. wie werden diese geprüft ?

http://www.rechtsfachwirt.net/rechtlich ... lagen.html
Voraussetzungen/Zulassungen:

Am Fernstudium kann teilnehmen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r), etc. und danach eine mindestens halbjährige Berufspraxis hat,
2. oder eine mindestens viereinhalbjährige Berufspraxis bei fehlender Prüfung oder
3. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Prüfungsordnung genannten Aufgaben im Rechtsanwaltsbüro haben.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung zum Rechtsfachwirt sind:
- bestandene Prüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter mit zweijähriger Berufspraxis,
- oder mindestens sechsjährige Berufspraxis, wobei diese Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in einem Rechtsanwaltsbüro haben muss.

Maßgeblich für die notwendige Dauer der Berufspraxis ist der Zeitpunkt der Abschlussprüfung.

Besondere Kenntnisse sind auf folgenden Gebieten nachzuweisen:
1. Organisation des Büroablaufs und Überwachung der Kommunikationssysteme
2. betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens
3. eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten
4. Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
5. eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts
LG, Lena
StineP

#64

23.04.2007, 13:24

1.: "kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen."

2. mit Sicherheit in Form des Zeugnisses!?
Amy

#65

23.04.2007, 15:11

Du musst in Deiner Anmeldung auf jeden Fall alle Abschlusszeugnisse und einen Tätigkeitsnachweis deines Arbeitgebers beilegen.
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Summerof77
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#66

24.04.2007, 18:26

Also, von Zeugnissen stand da nix und nachdem ich angerufen hab bei der Fernuni, stand fest, daß ich nur den Brief als solches in beglaubigter Abschrift beifügen muß. Kann sogar vom Anwalt beglaubigt sein, also von Cheffe. Und ne Bestätigung, daß ich soundsolange schon in dem Büro arbeite. Habe jetzt kein Zeugnis meines Ausbilders beigefügt und hoffe, daß ich alles beigefügt habe. Auf jeden Fall bin ich jetzt quasi angemeldet.

Freu mich! Macht das noch jemand hier ab Oktober in Berlin bzw. @home? Würd mich freuen, wenn ich Gleichgesinnte finde, mit denen ich mich austauschen kann.

Liebe Grüße
Summer
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Strubbel
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#67

05.06.2007, 08:16

Hallo zusammen!

Ich hab wie Sandra (Hallo!) den Kurs in Thüringen gemacht und wollte mal kurz meine Erfahrungen mitteilen.

Über die Dozenten kann ich mich eigentlich auch nich beschweren (zumal wir Herrn Enders, Frau Jungbauer und Herrn Dörndorfer hatten), allerdings hat der Kontakt Dozenten - Kammer gar nicht geklappt. Das hat man vor allem an den schriftlichen Prüfungen gesehen, wo so viele Sachen dran waren, die im Kurs nicht besprochen wurden und meiner Meinung nach auch eher Jura-Studium-Stoff waren.

Ich hoffe, dass die Ergebnisse in dieser Woche endlich kommen werden, die schriftlichen Prüfungen sind schließlich schon Mitte April gewesen und die mündlichen sollen in drei Wochen sein....

Ob es mir was gebracht hat, diesen Kurs zu besuchen, kann ich noch nicht sagen. In meinem derzeitigen Job werde ich keine Gehaltserhöhung kriegen, aber ich hoffe, dass sich das Ende des Jahres, wenn ich mir einen neuen suche, ändern wird.

Persönlich hab ich eine ganze Menge gelernt und kann gerade in der ZV und im Gebührenrecht von meinem Wissen profitieren. Leider weiß mein Chef das nicht zu schätzen und lässt mich nicht mehr selbst machen als vorher. Auch das ändert sich hoffentlich mit einem neuen Job.

Ich hab den Kurs übrigens begonnen, obwohl ich noch nicht die geforderte 2-jährige Berufserfahrung hatte. Wer dasselbe Problem hat, folgender Tipp: Vorher einen Antrag an die RA-Kammer stellen, dass man trotzdem an der Prüfung teilnehmen darf und wenn die schriftliche Bestätigung da ist, erst anmelden. Sonst wird man am Ende nicht zur Prüfung zugelassen und hat alles umsonst gemacht.

Alles in allem, kann ich die Weiterbildung eigentlich nur empfehlen, auch wenn es anstrengend war und viel Motivation gebraucht hat, die Zeit durchzustehen!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Gast

#68

06.06.2007, 16:46

Also ich würde diesen Lehrgang nicht nochmal machen und bereue es echt. Aber das Geld einfach so aus dem Fenster schmeißen und das alles abbrechen kann ich jetzt auch nicht. Muss halt jetzt irgendwie die Prüfung bestehen. Als Rechtsanwaltsfachangestellte kriegt man echt viel zu wenig Lohn. Da macht man doch lieber eine andere Weiterbildung und wechselt in Richtung Industrie. Man will sich im Leben ja auch mal was leisten.
Andreas

#69

06.06.2007, 19:23

Hallo Nadja,

ich habe als BV quasi den gleichen Lehrgang hinter mir, bei Soldan, und kann absolut nicht sagen, daß ich es bereuen würde.

Sicher kriegt man als RAFa zu wenig Lohn - als BV / RFW ist es einfach nur Verhandlungssache, gut genug einzusteigen.
Merci
Foren-Azubi(ene)
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Registriert: 30.05.2007, 09:06

#70

07.06.2007, 10:51

Hallo Ihr Lieben,

habe dieses Forum vor kurzem erst entdeckt und wollte mich nun das erste Mal "einbringen".

@summerof77
Ich hatte das Studium ebenfalls an der TFH gemacht. Sollte bei Deinen Anmeldungsunterlagen also irgendwas fehlen, werden die Damen von der TFH auf Dich zukommen und die entsprechenden Unterlagen noch nachfordern.

Bei der Gelegenheit wollte ich Dich noch auf ein anderes Forum aufmerksam machen, wo ein reger Austausch zwischen den angehenden Refawi´s, insbesondere von der TFH stattfindet. Hier werden auch die Einsendeaufgaben und die Kurseinheiten besprochen (www.rfwforum.axel-netz.de).

Ich hoffe, der Admin hier hat kein Problem damit, wenn man auf dieses Forum verweist. Wenn doch, schon jetzt ein Sorry!
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