Re: Beruferfahrung zum Rechtsfachwirt??
Verfasst: 19.11.2012, 16:36
Ich habe grade mit dem Rechtsfachwirt bei der Beuth angefangen.
Inhaltlich, was das reine Fachwissen angeht, ist es im Moment noch recht überschaubar, ich habe bisher allerdings nur den BGB und den ZPO-Teil bearbeitet. Hier ist eigentlich (bislang) kein großer Unterschied zu meinen Berufschulunterlagen, aber die Beantwortung der Übungsaufgagben ist eine völlig andere als in der Berufschule und die hat es wirklich in sich. Nach jetzt fast zwei Monaten habe ich den Gutachtenstil zwar verstanden, aber das Anwenden klappt noch nicht wirklich. Aber auch hierzu gibt es neben den Unterlagen der Beuth auch im Internet richtig viele Informationen.
Ich hab meine Prüfung vor 5 Jahren gemacht und seitdem habe ich sehr viel dazugelernt, z.B. hab ich als Azubi höchsten mal für einen RA was aus einem Kommentar kopiert, aber nie rausgesucht, das hab ich erst als ausgelernte Refa gelernt. Anderseits bin ich aus dem Lernen total raus und muss mich da auch erst wieder einfinden.
Der erste Eindruck, wenn man die Unterlagen bekommt und sich die Übungsaufgaben ansieht und die eigenen klägliche Lösungsversuche, ist übrigend ein viel noch heftigerer Schock.
Die Frage, ob deine Berufserfahrung ausreicht oder nicht, ist auch davon aushängig, wie gut letztlich deine Ausbildung war. Ich habe z.B. schon nach einem halben Jahr Ausbildung die nächste Azubine einarbeiten können und habe andererseits in meiner Berufschulklasse erlebt, das andere im 2. Lehrjahr noch nicht mal einen Schriftsatz nach Diktat schreiben durften. Und dann natürlich in welchen Rechtsgebieten du von deiner Kanzlei her Erfahrung hast. In einer spezialisierten Kanzlei kennst du dich mit dem Rechtsgebiet wahrscheinlich richtig gut aus, aber in anderen dafür wieder gar nicht.
Inhaltlich, was das reine Fachwissen angeht, ist es im Moment noch recht überschaubar, ich habe bisher allerdings nur den BGB und den ZPO-Teil bearbeitet. Hier ist eigentlich (bislang) kein großer Unterschied zu meinen Berufschulunterlagen, aber die Beantwortung der Übungsaufgagben ist eine völlig andere als in der Berufschule und die hat es wirklich in sich. Nach jetzt fast zwei Monaten habe ich den Gutachtenstil zwar verstanden, aber das Anwenden klappt noch nicht wirklich. Aber auch hierzu gibt es neben den Unterlagen der Beuth auch im Internet richtig viele Informationen.
Ich hab meine Prüfung vor 5 Jahren gemacht und seitdem habe ich sehr viel dazugelernt, z.B. hab ich als Azubi höchsten mal für einen RA was aus einem Kommentar kopiert, aber nie rausgesucht, das hab ich erst als ausgelernte Refa gelernt. Anderseits bin ich aus dem Lernen total raus und muss mich da auch erst wieder einfinden.
Der erste Eindruck, wenn man die Unterlagen bekommt und sich die Übungsaufgaben ansieht und die eigenen klägliche Lösungsversuche, ist übrigend ein viel noch heftigerer Schock.
Die Frage, ob deine Berufserfahrung ausreicht oder nicht, ist auch davon aushängig, wie gut letztlich deine Ausbildung war. Ich habe z.B. schon nach einem halben Jahr Ausbildung die nächste Azubine einarbeiten können und habe andererseits in meiner Berufschulklasse erlebt, das andere im 2. Lehrjahr noch nicht mal einen Schriftsatz nach Diktat schreiben durften. Und dann natürlich in welchen Rechtsgebieten du von deiner Kanzlei her Erfahrung hast. In einer spezialisierten Kanzlei kennst du dich mit dem Rechtsgebiet wahrscheinlich richtig gut aus, aber in anderen dafür wieder gar nicht.