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Verfasst: 09.11.2008, 21:38
von Annile
Annile, siehe meinen Eintrag unter #15 und die dortigen Links, insbesondere zweiter Link. Der Rechtsfachwirt ist der Meisterprüfung gleichgestellt und berechtigt zum Studium, und zwar nicht nur an der FH.
Kann ja sein dass ich verwirrt bin - aber genau der zweite Link (http://www.hmwk.hessen.de/irj/HMWK_Inte ... c657ad1e8b) sagt doch aus, dass das Studieren an der HOCHSCHULE zugelassen ist. Von einem UNIVERSITÄTS-Studium kann ich da nichts erkennen.

Dort steht: Der Nachweis der Meisterprüfung berechtigt in Hessen zum Studium an allen Hochschulen (§ 63 Abs. 2 Hessisches Hochschulgesetz).

An einer Hochschule kann man aber kein Jura studieren.

Verfasst: 09.11.2008, 21:43
von Satine222000
Annile, wie kommst du denn darauf, dass eine Hochschule keine Universität ist? Versteh ich grad nicht.

Verfasst: 09.11.2008, 21:49
von Annile
Jetzt nur mal auf die Schnelle gegoogelt:

http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/135230,0.html


Ansonsten gibt mal bei google ein: "Unterschied Fachhochschule Universität"

Verfasst: 09.11.2008, 21:58
von Satine222000
Jedenfalls habe ich eine Zulassung für ein Jurastudium bei der Uni Frankfurt gehabt, jedoch habe ich mich dann doch dagegen entschieden. Und ich habe Mittlere Reife sowie eine fünfjährige Berufserfahrung als RA-Angestellte. Es funktioniert also.

Verfasst: 09.11.2008, 22:01
von Satine222000
Es gibt keinen Unterschied zwischen einer Uni und einer Hochschule sondern nur einen Unterschied zwischen einer Hochschule und einer Fachhochschule. Habe ich auch grad gegoogelt.

Verfasst: 09.11.2008, 23:52
von skugga
Annile, glaub mir: als Inhaberin der allgemeinen Hochschulreife = Abi weiß ich, wovon ich rede.

Verfasst: 10.11.2008, 19:08
von Annile
Na dann werd ich das mal unter Berufung auf deinen Eintrag vom 09.11.2008, 21:58 Uhr bei der Uni Frankfurt versuchen @ Satine 22200.

Wenn das bei dir geklappt hat, sollte das bei mir ja kein Problem sein.

Um schnell durchzukommen werde ich mal eine Kopie des diesseitigen Threads beifügen.

Huiii - da bin ich ja mal gespannt.

Verfasst: 11.11.2008, 18:27
von Picobaby
http://www.uni-heidelberg.de/studium/in ... index.html

Hier kannste das auch nachlesen: Zulassung für besonders befähigte Berufstätige...
Also doch Unizugang...

Verfasst: 11.11.2008, 19:01
von Gina
Hochschule und Uni sind definitiv dasselbe. In Amerika mag die High School ja etwas anderes als die University sein, bei uns ist es ein und dasselbe.

Ob man mit dem Rechtsfachwirt-Abschluss eine Zugang zum Jura-Studium hat, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Verfasst: 11.11.2008, 19:09
von Kimmy
schaut mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=17 ... tsfachwirt
da hatten wir das auch schon mal (ja, ohne Abi an die Uni!)