Mündliche Prüfung Rechtsfachwirt

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
Gina

#21

01.11.2007, 18:47

Ich kann auch nicht grad behaupten, dass mein "praxisorientiertes Situationsgespräch" ein Spaziergang war, hatte zwei ziemlich doofe Fälle zur Auswahl und hab ich mühsam durch gequält.

Zum Fragenstellen kam von der Kommission nach meinem müheseligen Gespräch mit dem Prüfungs-Chef keiner mehr, weil die halbe Stunde schlicht um war. Dabei hätte ich mir gewünscht , doch noch zur ZV oder zu Kosten was sagen zu dürfen - also zu etwas, wo ich durchaus ne bessere Figur gemacht hätte... Naja, ich hab es dann irgendwie geschafft und bin froh, es endlich hinter mir zu haben.

Es wird wohl von Kammer zu Kammer anders geprüft.... :roll:
Kimmy

#22

01.11.2007, 19:12

Ja Gina, so ist das... jede Kammer macht was se will... naja fast. In der Prüfungsordnung der BRAK steht nämlich dass die Mündliche so ablaufen muss, wie sie bei uns war (zeitmäßig)... warum das dann andere anders machen? schon komisch. Auf jeden Fall ist es befreiend nicht mehr lernen zu müssen, sondern endlich wieder alles machen zu können, was man will.
Gina

#23

01.11.2007, 20:41

Zeitmäßig war es ja auch korrekt: 20 Minuten Vorbereitungszeit, 30 Minuten "Gespräch"...Inhaltlich war es einfach krass.... . In Berlin gehen nur mehrere Prüflinge in die Ergänzungsprüfung, in die Schlussprüfung nur jeder einzeln. Alles andere fände ich auch merkwürdig, da es ja doch schon ein bissel mehr ist, als eine Prüfung nach dem BBiG... 8)
Kimmy

#24

01.11.2007, 20:43

Bei der RAK Stuttgart isses genau anders rum. Die, die in die Ergänzungsprüfung mussten, waren alleine drin und bei der "normalen" mündlichen Prüfung war man dann zu viert (dafür aber auch 80 Minuten). Nur die Fallpräsentation hat man alleine gemacht.
Mary
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#25

21.01.2008, 19:07

Ich hab meine Prüfung auch in Berlin gemacht und saß satte 50 Minuten drin. Die Prüfer haben die Zeit vergessen.

Aber die Zeit ist wirklich sehr schnell verflogen.

Mein Fall war gestrickt aus BGB; ZPO, GVG und RVG.

Ins Büro kommt ein Mandant und teilt mit, dass sein ehemaliger Vermieter ihm die Kaution schuldet. Er hat erfahren, dass sein Vermieter nach Spanien auswandern möchte. Das Flugticket sei gekauft. In 5 Tagen geht der Flug. Von ehemaligen Mitmietern hat erfahren, dass das Haus angeblich verkauft werden soll. Der mandant hat den Vermieter einige Male erfolglos angeschrieben, dieser reagierte aber nicht.

1.) Ansprpuchsgrundlage des Mandanten (BGB)
Könnte der Vermieter Ansprüche habe, wenn ja, welche?
Wie könnte der Mandant dem entgegentreten?
2.) Was können Sie tun, um dem Mandanten zu seinem Recht bzw. zu seinem Geld zu verhelfen? Welche Maßnahmen können eingeleitet werden?

3.) Wer ist zuständig.

4.) Welche Gerichte sachlich/örtlich müssen angerufen werden
5.) Welche Gebühren sind entstanden + Begründung
6.) Wie wird der Gegenstandswert ermittelt und nach welchen Vorschriften

Ich musst dann in der Zwangsvollstreckung die Anträge formulieren (Arrest, dinglich und sachlich, Pfändungs- u. Überweisungbeschluss)

Irgendwas war noch, aber das habe ich nicht mehr in Erinnerung.
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Nell
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#26

25.01.2008, 07:19

Ich habe gestern die Mündliche hinter mich gebracht und darf mich nun endlich "Rechtsfachwirtin" schimpfen. :yeah
Es war alles gar nicht so schlimm, wie ich befürchtet hatte. Bei der Vorbereitung hatte ich die Wahl zwischen einer ZV- und einer Kostenrechtsaufgabe. Hab mich dann für Kostenrecht entschieden, wozu ich auch eine Menge vortragen konnte. Also schonmal ein guter Start.
Danach wurden noch ein paar weitere allgemeine Fragen gestellt und materielles Recht geprüft. Zum Schluss kam dann noch einiges zum Steuerrecht und Anforderungen an Rechnungen, und schon war die Zeit um!
Als ich dann das Ergebnis bekam (90 Punkte), konnte ich es gar nicht fassen, bin vor den Prüfern in Tränen ausgebrochen und habe mich bei allen bedankt.
Als Gesamtnote habe ich mit "gut" bestanden und bin sowas von glücklich und erleichtert, endlich alles hinter mich gebracht zu haben!
Ich kann euch sagen, da fällt ein Ballast von einem ab! Endlich ist man wieder "frei" und kann sich nach fast zwei Jahren Lernerei wieder den Dingen widmen, die man in dieser Zeit ziemlich zurückstellen musste.
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NickyS
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#27

25.01.2008, 08:47

Herzlichen Glückwunsch! Genieße Deine "neugewonnene" freie Zeit und begiesse Deinen neuen Titel am Wochenende recht kräftig!

Ich könnte mir vorstellen, daß man anfangs garnicht recht weiß, was man mit der vielen neuen Zeit anfangen soll :D
Suse
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#28

25.01.2008, 08:55

Herzlichen Glückwunsch auch von mir! Das ist ja super!

:sekt

*binganzneidisch*
LG, Ela
Mary
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#29

25.01.2008, 10:15

Auch von mir: Glückwunsch!!! Du kannst stolz auf Dich sein!
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#30

25.01.2008, 10:22

Hallo an alle!
Wie die Prüfungen ausgelegt sind, ist doch sicher von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, sicher im Grunde alle ähnlich. Aber ich mache z. Z. bei der TFH Berlin meinen Rechtsfachwirt. Gut zur Prüfung hab ich noch ein Jahr Zeit, aber wie war es dort so mit der mündlichen?
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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