Rechtsfachwirtin/Bürovorsteher - Gehaltsfrage

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Yuki
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#111

24.09.2007, 14:01

Wird komplett bezahlt. Also Teilnahmegebühr, Fahrtkosten zu den Präsenzphasen, anteilige Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Bücher (da weiß ich aber noch nicht welche, habe ne Liste hingeschickt und warte noch auf Antwort). Dann gibt es so ein Vorbereitungsseminar im Januar, da hab ich auch noch Antrag gestellt, auch da habe ich noch keine Antwort bekommen, wollte aber in ein, zwei Wochen mal nachfragen.

Gezahlt wird im Jahr bis zu einer bestimmten Summe, die weiß ich aber gerade nicht, müsste ich zu Hause nachschauen. Aber da die Weiterbildung ja über die TFH nicht so teuer ist, bleibt da viel übrig.

Das einzige, was nicht von der Förderung bezahlt wird, sind die Prüfungsgebühren am Ende für die Kammerprüfung - warum auch immer. Das muss man selber tragen, sind aber ja nur 250 € oder so.

Achso, und einmalig 180 € muss man auch selber tragen, ich denke mal, das ziehen die dann von dem ersten Erstattungsbetrag ab.

Wenn du die Weiterbildung wirklich nächstes Jahr machen willst, würde ich mich ganz früh an der TFH anmelden und auch den Antrag bei der Kammer stellen, dann stehst du nicht da wie ich und wartest wochenlang auf das Geld, was du vorgestreckt hast ;) Die Kammern werden im Februar immer vom Bund angeschrieben, ob und ich welcher Höhe sie die Förderungen haben möchten, also schnell anmelden :)

@butterflybabe: Das bezieht sich sicher darauf, wenn man im gleichen Bundesland arbeitet, wo man gelernt hat. Mein Antrag ist fast nicht bewilligt worden, weil ich ihn - wie gesagt - erst bei der Kammer gestellt hatte, in deren Bezirk ich arbeite. Er wurde mir zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass immer die Kammer zuständig ist, wo man gelernt hat. Und das wurde mir auch von der Kammer in M-V dann bestätigt.
Zuletzt geändert von Yuki am 24.09.2007, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße,
Britta
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butterflybabe
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#112

24.09.2007, 14:02

Es werden maximal 5.100,00 € gefördert. Dies auf einen Zeitraum von 3 Jahren und höchstens 1.700,00 € pro Jahr.
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Yuki
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#113

24.09.2007, 14:03

Danke, den Betrag hab ich gesucht :)
Liebe Grüße,
Britta
StineP

#114

24.09.2007, 14:03

Also den Antrag hab ich schon angefordert.

Du musst also immer, wenn du was vorgestreckt hast, die Belege hinschicken und bekommst dann entsprechend alles erstattet!? Melde mich die Woche an der TFH an, muss noch auf Preußi warten, die hat es zerledert heut, liegt totkrank zuhause. Wollten das ja zusammen machen.
StineP

#115

24.09.2007, 14:04

Wie läuft denn das mit der Rückzahlung?
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#116

24.09.2007, 14:06

Ja, soweit ich weiß alles erst vorstrecken. Kannst aber im Antrag angeben, bis wann du den Betrag bräuchtest. Aber eine Erstattung bekommst du nur, wenn du die Belege hinschickst.
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butterflybabe
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#117

24.09.2007, 14:06

Meinst du die Rückzahlung der Beträge, die du als Föderung bekommen hast?
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Yuki
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#118

24.09.2007, 14:07

Also bei mir wurde bisher noch nichts erstattet, aber mein netter Herr bei der Kammer meinte, dass ich das zumindest erst mal vorstrecken muss, dann die Belege dort hin schicken muss und dann wird es (irgendwann) überwiesen. In der Ausbildung musste ich das auch immer so machen (das lief auch über die Kammer), hat dann meist 2-4 Wochen gedauert, bis das Geld da war.

Nachdem die Förderung bewilligt wurde, bekommst du noch ein Formular, das du ausfüllen musst, da gibst du Kontodaten, Kosten der Maßnahme, Fachliteratur etc. an und danach müsste es so einen Bewilligungsbescheid oder so geben (den ich allerdings auch noch nicht habe *seufz*).

Welche Rückzahlung meinst du? Die Rückzahlung der verauslagten Kosten?
Liebe Grüße,
Britta
StineP

#119

24.09.2007, 14:12

Ja, alles, was die so bezahlen. Stipendium ist doch schon irgendwie Darlehen oder?
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Yuki
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#120

24.09.2007, 14:12

Nee, geschenkt :) Alles!
Liebe Grüße,
Britta
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