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Verfasst: 05.11.2009, 15:36
von Eve80
Ist das in HH nicht der gleiche Kurs, den Soldan auch in BY anbietet?!? Dann müssten die Stunden doch hinkommen?!?

Ich habs bekommen, Kurs über Soldan, von den 3.000 € dann ein Teil geschenkt

Verfasst: 05.11.2009, 15:42
von DasGrossi
Huhu Eve!

Ich hab bei Soldan direkt nachgefragt wg. der Zahlungsmöglichkeiten. Die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, BaFög ginge nicht wegen zu geringer Stundenzahl.

Sie hat mir eine Ratenzahlung von 12 Monaten angeboten.

Aber Du machst mir Hoffnung. Ich werd nochmal rechnen...

Verfasst: 05.11.2009, 15:54
von mona87
Hey Leute
ich mach grad den RE-Fach-Wirt-kurs in münchen bei Soldan, meinen Bafög-Antrag hab ich im September eingereicht, jetzt schreibt mir das landratsamt sie möchten ein zertifikat qualitätissicherungssystem von soldan.
hab mich bei soldan gemeldet und die nette dame meinte sowas haben sie nicht und haben sie auch noch nie gebraucht.
typisch mein landratsamt, ich glaub die haben zu wenig zu tun!!
ich finds nur lustig wie man sich anstellen kann!
naja ich bin gespannt wie es aus geht und ob ich das bafög krieg.

lg mona

Verfasst: 05.11.2009, 16:04
von Eve80
Ich seh grad, daß es da Änderungen zum 1.7. gab. Aber die Stundenzahl von Minimum 400 ist gleichgeblieben. Da müßtest du doch drüberkommen?

Verfasst: 05.11.2009, 17:19
von DasGrossi
Wenn ich die reinen Blockstunden laut Heftchen zusammenzähle, komm ich - ohne Klausuren - auf 235. *grummels*

Verfasst: 06.11.2009, 08:32
von Eve80
Hm… Hast du dran gedacht, dass mit „Stunden“ nicht volle 60 min gemeint sind, sondern Unterrichtsstunden, die mit 45 min veranschlagt werden? So werden aus 3 „normalen“ Stunden mit tatsächlich 180 min (also 3 x 60 min) gleich mal 4 Unterrichtsstunden (4 x 45 min)

Verfasst: 09.11.2009, 10:37
von DasGrossi
Die haben das als Stunden bezeichnet. Was genau die meinen, weiß ich nicht. Ich werd mich in den Papierkram stürzen und es jedenfalls versuchen. Mehr als nein sagen geht nicht.

Verfasst: 09.11.2009, 10:51
von Eve80
Guck mal hier:

http://www.meister-bafoeg.info/de/212.php

Förderung von Klausurenstunden
Über das AFBG werden Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten Dauer gefördert. Unterrichtsstunden sind Lehrveranstaltungen, in denen die in den Lehrplänen und Fortbildungsregelungen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch qualifizierte Lehrkräfte planmäßig geordnet vermittelt werden. Klausurenkurse sowie Stunden, in denen Prüfungssimulationen in den Lehrplänen des Bildungsanbieters verbindlich vorgesehenen sind, können in eng begrenztem Umfang mitgefördert werden. Insgesamt können von diesen nur bis zu 10 % der nach dem AFBG förderfähigen Unterrichtsstunden, maximal jedoch 50 Unterrichtsstunden anerkannt und gefördert werden.