Begabtenförderung für Rechtsfachwirtseminar

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
rosa

#11

14.02.2008, 21:12

ok das mach ich mal DANKE
MaryK1984
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#12

10.04.2008, 10:48

Ich muss hier nochmal kurz was anhängen:

Hab gerade mit dem Schulamt telefoniert und nach der Förderung gefragt. Die Dame hat gesagt, dass das erst ab einer Stundenzahl von 400 Stunden in Frage kommt. Jetzt hab ich das Soldan-Seminar mal nachgerechnet und ich komme auf ca. 350 Stunden. Zählen da sonst noch welche Stunden dazu? Prüfungen, Fahrzeit etc.?
StineP

#13

10.04.2008, 11:07

Für Soldan gibt es diese Förderung definitiv!
Schnuffi

#14

18.05.2008, 11:35

Mal eine Frage von mit.. Wer ist für die Begabtenförderung zuständig?

Die Rechtsanwaltskammer, wo ich wohne oder die, wo die Prüfung abgelegt wird (will Kurs über TFH Berlin machen)..

Oder die Bundesrechtsanwaltskammer??

Muss ich mich erst anmelden oder erst Antrag auf Förderung stellen??
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sunshine24
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#15

18.05.2008, 12:32

Also, ich hab die Begabtenförderung bei meiner zuständigen Kammer beantragt. Allerdings werde ich auch dort den Kurs belegen. Wie das in deinem Fall ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich hab das so gemacht, dass ich mich angemeldet hab und in dem gleichen Brief um Zusendung der Unterlagen für die Begabtenförderung gebeten. So war ich immerhin schon mal angemeldet und für den Fall, dass ich die Begabtenförderung im Nachhinein nicht bekommen hätte, hätte ich dann wieder abgesagt. Ich muss aber dazu sagen, dass ich den Weg gewählt habe, da bei uns die Plätze immer ziemlich schnell weg sind.

--> also wie gesagt, ich hab die Anmeldung + das mit der Förderung verbunden. Die haben mir dann bestätigt, dass ich zum Kurs angemeldet bin und mir die Unterlagen bzgl. der Begabtenförderung zugeschickt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Curry
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#16

18.05.2008, 15:12

Die Begabtenförderung muss bei der Kammer beantragt werden, wo die Ausbildung eingeschrieben war.
Curry

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mrsbloom
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#18

18.05.2008, 18:31

Wenn du Meister-Bafög beantragst, bekommst du einkommensunabhängig 30,5 % der Studiengebühren bezahlt und hast die Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten, das natürlich irgendwann zurückzuzahlen ist. Aber die 30,5 % sollte man (frau) nicht verschenken.... :senf
Gruß Tina

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Schnuffi

#19

18.05.2008, 18:41

ok, vielen Dank.. dann werde ich meine Kammer morgen mal damit behelligen *g*
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Curry
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#20

18.05.2008, 20:52

@mrsbloom
Das Meister-Bafög ist sicherlich ganz gut. Aber bei der Begabtenförderung bekommt man nunmal alles bezahlt, deshalb sollte man das vorher probieren.
Curry

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