Begabtenförderung für Rechtsfachwirtseminar

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
Igraine
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#41

02.07.2008, 09:44

Meistens ist er in der Zentrale. Wir sind eine Gesellschaft von RAs mit verschiedenen Standorten. Mit dem "Eigentümer", also meinem Arbeitgeber hab ich nicht großartig zu tun. In meiner Geschäftsstelle ist ein RA mit dem ich zusammen arbeite, deswegen brauch ich auch meinen Chef nicht. ;)

Aber es hat sich grad sowieso was neues ergeben. Da die Stipendiaten ja schon fest stehen, brauch ich erstmal nur das Stipendiatenblatt einreichen, alle anderen Unterlagen werden dann bei mir angefordert, sollte ich nachrücken. Also fang ich mal an zu beten.
[color=#FF0040]Am Ende wird immer alles gut und wenn es nicht gut ist, dann ist es nicht das Ende.[/color]
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StineP

#42

02.07.2008, 09:48

Na dann würde ich das in die Zentrale schicken. Sollte ja so kein Problem sein
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schneewittchen1984
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#43

24.02.2009, 10:00

:roll: Sitz hier grad über meinem Antrag auf Begabtenförderung, den mir die Kammer mit dem Hinweis "die Formulare vollständig ausgefüllt und komplett zurückzureichen". Dummerweise wollen die in dem Antrag Angaben haben wie
Offizielles Programm mit Inhalten/Daten/Orten - aber das bekomm ich doch erst mit der Zusage von der TFH, oder?!

Anschrift des Veranstaltungsortes - ist der Kurs dann an der TFH direkt?

Höhe der Fahrtkosten

Kosten für Übernachtung

Kosten für Arbeitsmittel


Diese ganzen Angaben kann ich ja noch gar nicht machen. Soll ich da jetzt nen ca. Betrag eingeben oder das einfach offen lassen?
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Gelini
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#44

24.02.2009, 10:20

bei welcher RAK bist du denn? Hab auch so einen Antrag zu Hause rumliegen. Da steht noch gar nichts drin, wieviel das kostet etc. Bei uns muss man erst den Antrag an sich stellen und hiernach fragen die, wieviel Geld man überhaupt braucht.
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schneewittchen1984
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#45

24.02.2009, 10:23

Du meinst bestimmt das Stipendiats-Stammblatt. Das hab ich auch schon ausgefüllt und an die Kammer geschickt und darauf hin diesen Antrag hier zugeschickt bekommen und da wollen die eben schon Beträge haben. :?

Das Problem ist ja: der Antrag muss vor dem 31.03. bei der Kammer sein, weil da die Abgabefrist für die Antragsformulare ist. Bis dahin sind mir aber die tatsächlich entstehenden Kosten aber noch gar nicht bekannt. Offizielles Programm bekomme ich ja auch erst von der TFH zugeschickt wenn die ersten Unterlagen kommen, und das dürfte August/September der Fall sein, oder?
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fränkin
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#46

24.02.2009, 11:40

Als Programm reicht für den Antrag auch einfach das, was du über den Rechtsfachwirt auf der Internetseite der TFH Berlin findest. Ich hab einfach alles ausgedruckt und das hat gereicht. Ich habs bewiligt bekommen. Die anderen Kosten musst du schätzen. Den Antrag auszufüllen hat mich auch genervt, war ewig drüber....
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