Halli Hallo Damen und Herren Kollegen,
ich habe eine für mich sehr wichtige Frage, die ich Euch gerne stellen möchte:
Ab wann darf ich mit der Fortbildung zum RFW beginnen? Mir bekannt, dass eine 2 jährige Sperrfrist nach der Ausbildung gegeben ist. Gilt dies nur für den Prüfungsabschluss oder auch für den Beginn der Fortbildung?
Schließlich dauert die Fortbildung zum RFW (meines Wissens nach) 2 Jahre.
Bin gespannt, was ich für eine Antwort von Euch erhalte
Viele kollegiale Grüße
RAFA Manuel
Rechtsfachwirt - Sperrfrist -
Also erstmal!
Aber soweit ich weiß, muss man eine Berufspraxis vorweisen - gezählt bis zur Prüfung.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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- schneewittchen1984
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- Registriert: 01.06.2007, 13:08
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Bei der hiesigen Kammer wurde mir auch mitgeteilt, dass die Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung 2 Jahre betragen muss.
Also ich habe im Januar 2007 meine Ausbildung abgeschlossen und im Oktober 2007 mit dem Fernstudium angefangen. Somit habe ich bis zur Prüfung die geforderte zweijährige Berufserfahrung.
Was genau meinst du mit Sperrfrist?
Was genau meinst du mit Sperrfrist?
Lieben Gruß
Yvonne
Yvonne
Vielen Dank für die schnell Rückantwort und vorallem der guten Nachricht
Dann könnte ich ja bereits nächstes Jahr (Start neuer Fortbildungen) beginnen.
Eine Frage noch, wie lange dauert es denn von Beginn der Fortbildungsmaßnahme bis zur Prüfung des RFW?
Dann könnte ich ja bereits nächstes Jahr (Start neuer Fortbildungen) beginnen.
Eine Frage noch, wie lange dauert es denn von Beginn der Fortbildungsmaßnahme bis zur Prüfung des RFW?
- schneewittchen1984
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Das kommt darauf an, welchen Anbieter du wählst. An der Kammer Freiburg dauert der Kurs beispielsweise ca. 18 Monate.
die berufspraxis muss 2 jahre betragen, d. h. du kannst jederzeit anfangen muss aber auch die festanstellung nachweisen und kannst dann die prüfung in einer bestimmten frist wenn deine zwei jahre vollendet sind ablegen (nach dem der refawi ja aber i. d. r. fast 3 jahre dauert, wird das nicht der fall sein!)
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Kein Problem
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