Notendurchschnitt berechnen

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fränkin
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#11

30.09.2008, 13:32

Ich hab die Prüfung 2004 gemacht.
Auf dem Abschlussprüfungszeugnis stehen schon alle Noten drauf, aber eben nicht der Notendurchschnitt, den ich für den Antrag brauche. Deswegen wollte ich ihn eben selber ausrechnen aber war mir eben nicht ganz sicher, wie.
Das "sehr gut" steht halt auf so einer Bescheinigung von der Kammer drauf, halt das ich bestanden haben und wie die Leistung war. Aber da ist nix aufgeschlüsselt. Habt ihr ein richtiges Schreiben bekommen, wo das Prüfungsergebnis als Notendurchschnitt draufsteht?
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Schneeweißchen
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#12

30.09.2008, 13:36

Ich habe ein Abschlussprüfungszeugnis. Da steht drauf, mit welchem Ergebnis ich insgesamt bestanden habe und die einzelnen Noten stehen auf der Rückseite (hast du bei dir auf die Rückseite mal geschaut?).

Dieses Zeugnis ist ja auch notwenig um Bewerbungen zu schreiben. Du müsstest sowas also auch haben?! Frag doch am besten mal bei Schulfreunden von damals nach.
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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fränkin
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#13

30.09.2008, 13:47

Auf meiner Rückseite ist nix. Ich hatte damals bei der Bewerbung halt alles beigefügt was ich hatte, mir ist da nicht aufgefallen, dass da was fehlt, aber anscheinend ist das so.
Ja, gute Idee, ich frag mal bei welchen aus meiner alten Berufsschulklasse nach.
Für den Antrag rechne ich jetzt einfach den Notendurchschnitt selber aus und füg die Aufstellung bei und wenn die noch was brauchen werden sie sich scho melden. Ich muss den Antrag eh bei meiner zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen und die werden vielleicht noch die ganzen Daten von damals haben. Vielleicht können die des nochmal ausdrucken oder so. Mal sehen.
Jedenfalls vielen Dank für die Hilfe!
:thx
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Schneeweißchen
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#14

30.09.2008, 13:51

Stimmt, die Kammer hat die Daten ja sowieso.
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