Bildungsfreistellungsgesetz

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Sandra1981
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#1

15.01.2008, 14:51

Für alle, die für Weiterbildung, Prüfungsvorbereitung, Prüfung etc. keinen Urlaub "verschwenden" wollen od. können --> schaut mal hier: http://st.juris.de/st/gesamt/BiFreistG_ST.htm (hier für Sachsen-Anhalt). Könnt ja mal erzählen, ob ihr das bei euren Chefs durchbekommen habt.
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Mulle21
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#2

15.01.2008, 15:01

Die Weiterbildungsgesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Bei uns ist es so, dass wir bis zu einer Woche im Jahr dürfen. Aber nicht für Italienischstunden oder Kochen, sondern was sinnvolles für die Kanzlei. Wenn es was ist, wie RVG-Umstellung gibt es das natürlich bezahlt. Wenn es etwas ist, was allgemein mal schön zu wissen ist, wie z.B. Zwangsvollstreckungsauffrischung, kommt es drauf an. Manchmal gibt es die Hälfte dazu, manchmal nichts. Bestimmen wir aber gemeinsam, ob es etwas ist, was eher für einen persönlich (keine Lust alleine was zu lesen - lieber Lehrgang) oder eher für die Kanzlei ist. Bezahlt frei gibt es auf jeden Fall. Da wir alle Wunschzeitschriften bekommen und daher alles lernen könnten, was wir so brauchen, finde ich das auch gut so
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Sandra1981
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#3

15.01.2008, 15:08

Im Juni habe ich die ReFaWi-Prüfung und vorher noch eine Woche Vorbereitung. Mein Chef meinte, ich müsse hierfür Urlaub nehmen, da ich die Weiterbildung ja freiwillig mache...
Jetzt kann ich für beides freimachen ohne Urlaubsschein.

Ich dachte mir nur, diese Tatsache könnte auch für andere interessant sein. Schließlich kann man nicht alles wissen.
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Satine222000
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#4

15.01.2008, 15:19

Danke, Sandra! Da werde ich mich gleich mal informieren und werde es meinem Chef unter die Nase halten. Bei der VHS gibts ja immer so Bildungsurlaubskurse. Da werde ich dann bestimmt teilnehmen.
Gina

#5

15.01.2008, 20:07

In Mecklenburg-Vorpommern gilt dieses Gesetz auch, ich habe jeweils eine Woche Freistellung bekommen für die Präsenzphasen an der TFH Berlin (Refawi-Fernstudium). Allerdings nur, weil das Bundesland gleichzeitig jeweils das Arbeitgeberbruttoentgelt an die Chefin zurück gezahlt hat.

Sonst hätte ich wohl auch zumindest einen Teil eigenen Urlaub "investieren" müssen - aber da ging schon genug für Vorbereitungsseminare und die Prüfungstage drauf....

In Bayern gibt es das m.E. z.B. nicht.
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