Weiterbildung Rechtsfachwirt/Übernachtungs-und Fahrtkosten

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Rina4ka
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#1

17.12.2007, 16:30

Hallo,
haben nur eine kuze Frage:
Bekommt man, wenn man Begabtenförderung bekommen hat, auch die Fahrt- und Übernachtungskosten ersetzt oder muss man diese selbst zahlen.

LG
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butterflybabe
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#2

17.12.2007, 16:33

Diese bekommt man auch ersetzt, aber soweit ich weiß, nicht mehr als 40,00 € pro Tag bzw. Übernachtung.

Musst mal bei deiner zuständigen Kammer nachfragen. ich hab da so eine Broschüre bekommen, in der alles genau drinnen steht.
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Strubbel
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#3

17.12.2007, 21:28

Du bekommst Fahrtkosten erstattet.

Ich musste am Anfang einen Antrag ausfüllen, wo ich die geschätzten Kosten eintragen musste, da waren neben den Seminarkosten auch die Kosten für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung mit drin. Grundsätzlich kannst du Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ansetzen (bei mir ging das nichst, deshalb hab ich Auto angesetzt).

Was du erstattet kriegst, hängt aber nicht nur von deinen Kosten ab, sondern auch von dem Fördergeld, was der Kammer für die Begabtenförderung insgesamt zur Verfügung steht. Frag am besten bei der Kammer nach, was du erstattet kriegen kannst.

Viel Spaß bei der Weiterbildung!
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Rina4ka
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#4

18.12.2007, 08:32

Vielen Dank!!!
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