Gezahlt wird im Jahr bis zu einer bestimmten Summe, die weiß ich aber gerade nicht, müsste ich zu Hause nachschauen. Aber da die Weiterbildung ja über die TFH nicht so teuer ist, bleibt da viel übrig.
Das einzige, was nicht von der Förderung bezahlt wird, sind die Prüfungsgebühren am Ende für die Kammerprüfung - warum auch immer. Das muss man selber tragen, sind aber ja nur 250 € oder so.
Achso, und einmalig 180 € muss man auch selber tragen, ich denke mal, das ziehen die dann von dem ersten Erstattungsbetrag ab.
Wenn du die Weiterbildung wirklich nächstes Jahr machen willst, würde ich mich ganz früh an der TFH anmelden und auch den Antrag bei der Kammer stellen, dann stehst du nicht da wie ich und wartest wochenlang auf das Geld, was du vorgestreckt hast
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@butterflybabe: Das bezieht sich sicher darauf, wenn man im gleichen Bundesland arbeitet, wo man gelernt hat. Mein Antrag ist fast nicht bewilligt worden, weil ich ihn - wie gesagt - erst bei der Kammer gestellt hatte, in deren Bezirk ich arbeite. Er wurde mir zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass immer die Kammer zuständig ist, wo man gelernt hat. Und das wurde mir auch von der Kammer in M-V dann bestätigt.