Titel umgeschrieben - erneute Zustellung erforderlich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
Kennt alle Akten auswendig
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#1

04.12.2025, 12:32

Hallo Zusammen,

ich habe eine kurze Frage: wir haben 2 Vollstreckungstitel auf einen Erben umschreiben lassen. Die vollstreckbaren Ausfertigungen mit dem entsprechenden Zusatz liegen uns nunmehr vor.

Müssen wir diese Titel jetzt erneut an die "neue" Schuldnerin zustellen lassen?? Oder kann ich sofort mit meiner ZV loslegen? Für einen kurzen Tip bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Flora
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Anahid
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#2

04.12.2025, 13:08

Soweit mir bekannt, muss der Titel erneut zugestellt werden. Finde dazu aber gerade keine Fundstelle.
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paralegal6
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#3

04.12.2025, 13:16

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samstagskind
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#4

08.12.2025, 14:47

Hallo,

du kannst den Titel zusammen mit dem Zwangsvollstreckungsauftrag zustellen lassen.

VG
samstagskind
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