Hallo Zusammen,
ich habe eine kurze Frage: wir haben 2 Vollstreckungstitel auf einen Erben umschreiben lassen. Die vollstreckbaren Ausfertigungen mit dem entsprechenden Zusatz liegen uns nunmehr vor.
Müssen wir diese Titel jetzt erneut an die "neue" Schuldnerin zustellen lassen?? Oder kann ich sofort mit meiner ZV loslegen? Für einen kurzen Tip bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Flora
Titel umgeschrieben - erneute Zustellung erforderlich?
- paralegal6
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samstagskind
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Hallo,
du kannst den Titel zusammen mit dem Zwangsvollstreckungsauftrag zustellen lassen.
VG
samstagskind
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