Hallo zusammen,
bei mir läuft gerade eine ZV gegen einen ehemaligen Mandant.
Zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft ist er nicht erschienen. Ich habe nach dem Termin aber Drittauskünfte über verschiedene Konten erhalten.
Jetzt wollte ich einen PfÜB beantragen, aber dazu brauch ich den Titel. Der ist aber beim GV bzw. Gericht wegen Beantragung Haftbefehl.
Meine Frage ist, was erfolgversprechender ist:
a) Haftbefehlsbeantragung abbrechen, Titel zurückfordern, PfÜB beantragen und in die Konten vollstrecken? Das würde vielleicht ein Überraschungsmoment beinhalten, da die Gegenseite ja nicht weiß, dass ich die Konten bereits kenne.
b) Haftbefehlsbeantragung laufen lassen und nach Vermögensauskunft in die Konten vollstrecken. Ich fürchte, die könnten dann leergeräumt sein.
Ich habe natürlich hier im Forum schon gesucht und tippe mal, dass a) die bessere Variante ist.
Beantragung Haftbefehl zurücknehmen?
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich bin da auch Deiner Auffassung. Das zeigt auch wieder, warum ich niemals den Haftbefehl bereits mit dem Antrag auf Vermögensauskunft beantrage, sondern lediglich die Drittauskünfte. 
Hier wartet man allerdings auf den Erlass eines PfÜB 6 Monate - da kann ich mir eine Vorpfändung sparen.
Hier wartet man allerdings auf den Erlass eines PfÜB 6 Monate - da kann ich mir eine Vorpfändung sparen.
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GLinux
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Vielen Dank, so mache ich es.
Auf eine Vorpfändung werde ich wohl verzichten, weil ich nicht weiß, wie lange das Gericht für den PfÜB braucht.
Eine Frage habe ich noch: Wie kann ich bestimmen, dass der GV an den örtlichen Arbeitgeber (in seinem Bereich) erst zustellt, wenn die Zustellung an die Banken (im Bereich anderer GV) erfolgt ist?
Auf eine Vorpfändung werde ich wohl verzichten, weil ich nicht weiß, wie lange das Gericht für den PfÜB braucht.
Eine Frage habe ich noch: Wie kann ich bestimmen, dass der GV an den örtlichen Arbeitgeber (in seinem Bereich) erst zustellt, wenn die Zustellung an die Banken (im Bereich anderer GV) erfolgt ist?
- Kleineschen
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 61
- Registriert: 08.07.2007, 17:45
- Software: Advoware
Das kommt auf die Reihenfolge der Drittschuldner in deinem Antrag an. Wenn du ihn als letztes aufführst, bekommt er den PfüB auch als letztes zugestellt.
Wenn dein Titel unter € 5.000,00 liegt und zufällig ein Vollstreckungsbescheid ist, würdest du den Titel für den PfüB gar nicht benötigen. Aber wahrscheinlich ist das nicht der Fall.
Wenn dein Titel unter € 5.000,00 liegt und zufällig ein Vollstreckungsbescheid ist, würdest du den Titel für den PfüB gar nicht benötigen. Aber wahrscheinlich ist das nicht der Fall.
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GLinux
- Forenfachkraft
- Beiträge: 137
- Registriert: 05.01.2016, 08:45
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfe
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Meine Drittschulder sind leider in dieser Reihenfolge:
1. Arbeitgeber (am Ort des GV)
2. - 4. Banken (anderswo)
Wenn ich das richtig verstehe, fährt der GV zum DS 1 persönlich und schickt Abschriften des PfÜB an drei weitere GV an den Standorten der Banken. Damit ist der Arbeitgeber deutlich zuerst informiert. Hab ich noch eine Chance, das zu ändern?
1. Arbeitgeber (am Ort des GV)
2. - 4. Banken (anderswo)
Wenn ich das richtig verstehe, fährt der GV zum DS 1 persönlich und schickt Abschriften des PfÜB an drei weitere GV an den Standorten der Banken. Damit ist der Arbeitgeber deutlich zuerst informiert. Hab ich noch eine Chance, das zu ändern?


