ich hab da ein folgendes Problem:
müsste hier die FO für Mandanten anmelden als Gläubigervertreter.
was kann ich hier abrechnen... Also möchte hier die RA-Kosten mit geltend machen bei der Anmeldung
ich habe hier die 3320, 3317 RVG wir sind ja praktisch nur für die Anmeldung beauftragt worden,.ok waren zwar auch vorher in dieser Angelegenheit tätig aber nicht im InsoV.
aber was ist mit 3313,3314 RVG?
Rechtsanwaltsgebühren für InsoV
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Also wenn ihr nur für die Anmeldung beauftragt worden seit, dann fällt auch nur die 3320 Gebühr an.
3313, 3314 geht wohl nicht, da ihr ja nicht den Schuldner oder den Gläubiger im Insolvenzverfahren vertretet. Das Verfahren ist ja schon eröffnet.
3313, 3314 geht wohl nicht, da ihr ja nicht den Schuldner oder den Gläubiger im Insolvenzverfahren vertretet. Das Verfahren ist ja schon eröffnet.
LG, Ela
- Kellerkind
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Hallo,
du kannst die RA-Kosten für die Anmeldung nicht als Insolvenzforderung anmelden, da diese erst nach Eröffnung des Verfahrens entstanden sind. Diese muss euer Mandant selbst tragen.
Gruß Steffi
du kannst die RA-Kosten für die Anmeldung nicht als Insolvenzforderung anmelden, da diese erst nach Eröffnung des Verfahrens entstanden sind. Diese muss euer Mandant selbst tragen.
Gruß Steffi
Unsere Autorin dieses Themas wird wohl nicht 4 Tage gewartet haben bis sie die Akten bearbeitet....
(Bitte darauf achten, von wann die Beiträge sind - danke)
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