Eigene Gebühren, Anspruchsteller Kanzleipartner, Titelumschreibung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Musicbabe87
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 09.05.2008, 15:14
Wohnort: Delmenhorst

#1

26.03.2025, 11:23

Hallo zusammen,
ich weiß nicht genau wieso, aber in unserem Büro wurde vor etlichen Jahren ein Partner der Kanzlei als Anspruchsteller im Mahnbescheid angegeben, wenn die eigenen Gebühren gegen den Mandanten vollstreckt werden sollten. Es gibt auch eine Abtretungserklärung der Ansprüche vom Büro an den einen Partner (RA XY).
Nun habe ich so eine alte Akte, in der der Titel auf RA XY lautet, vertreten durch unser Büro. RA XY ist aber aus der Kanzlei ausgeschieden. Um jetzt die Ansprüche weiter verfolgen zu können, müsste eine Titelumschreibung stattfinden, oder reicht auch eine "Zurück"-Abtretungserklärung von RA XY ans Büro? Da sie allerdings nicht unbedingt im Guten auseinander gegangen sind, sehe ich da eher schwarz...
Hat jemand eine Idee, wie ich trotzdem für die Kanzlei weiter vollstrecken kann?

Danke schon mal!
Liebe Grüße!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14630
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

26.03.2025, 11:37

Für die Kanzlei kannst Du nicht vollstrecken. Aber für den RA, Ihr seid ja weiterhin Vertreter. Ansonsten muss eben intern geklärt werden, wem die eingetriebenen Beträge nun wirklich zustehen und zufließen sollen. Dabei können wir nicht helfen.
Musicbabe87
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 09.05.2008, 15:14
Wohnort: Delmenhorst

#3

26.03.2025, 22:28

Danke für die schnelle Antwort!
Antworten