Unterhaltspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lillymaus
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#1

26.03.2025, 07:58

Liebe Mitstreiter

ich sitze gerade an den neuen Formularen (vorliegend Unterhaltspfändung) und habe ein totales Brett vor dem Kopf:

Auf Seite 8 oben (Modul Q) hat man ja die Möglichkeit "Es wird eine Pfändung bei Unterhaltsansprüchen nach § 850d ZPO angeordnet" anzukreuzen. Muss ich das ankreuzen, kann ich das ankreuzen? Wenn ich es nicht mache ist es dann dem Gericht eine Monierung Wert? Ich bin gerade total verunsichert :kopfkratz

Danke schon mal für Eure Hilfe
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Tigerle
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#2

26.03.2025, 11:37

Was für Unterhaltsansprüche pfändest Du denn?
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#3

26.03.2025, 11:48

rückständigen und laufenden ab 01.04.
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#4

26.03.2025, 11:51

Kind, Ehegatte ??
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paralegal6
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#5

26.03.2025, 13:41

Ohne das Kreuz bekommst vermutlich weniger Geld da dann die Pfändungsgrenze anders ist
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Lillymaus
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#6

26.03.2025, 14:01

Tigerle

Kindesunterhalt
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#7

26.03.2025, 14:02

paralegal6

Ich habe mich jetzt auch mal durchgelesen und zu 99,9 % wollte ich das Kreuzchen auch setzen
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