Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lillymaus
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#1
26.03.2025, 07:58
Liebe Mitstreiter
ich sitze gerade an den neuen Formularen (vorliegend Unterhaltspfändung) und habe ein totales Brett vor dem Kopf:
Auf Seite 8 oben (Modul Q) hat man ja die Möglichkeit "Es wird eine Pfändung bei Unterhaltsansprüchen nach § 850d ZPO angeordnet" anzukreuzen. Muss ich das ankreuzen, kann ich das ankreuzen? Wenn ich es nicht mache ist es dann dem Gericht eine Monierung Wert? Ich bin gerade total verunsichert
Danke schon mal für Eure Hilfe
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Tigerle
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#2
26.03.2025, 11:37
Was für Unterhaltsansprüche pfändest Du denn?
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Lillymaus
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#3
26.03.2025, 11:48
rückständigen und laufenden ab 01.04.
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Tigerle
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#4
26.03.2025, 11:51
Kind, Ehegatte ??
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paralegal6
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#5
26.03.2025, 13:41
Ohne das Kreuz bekommst vermutlich weniger Geld da dann die Pfändungsgrenze anders ist
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Lillymaus
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#6
26.03.2025, 14:01
Tigerle
Kindesunterhalt
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Lillymaus
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#7
26.03.2025, 14:02
paralegal6
Ich habe mich jetzt auch mal durchgelesen und zu 99,9 % wollte ich das Kreuzchen auch setzen