ich dachte ich frag mal - die Rechnung des GV kommt mir nämlich komisch vor.
Folgende Fragen habe ich:
Zustellungsgebühr:
Wir wollten eine Vermögensauskunft vom Schuldner - also GV beauftragt.
Jetzt bekommen wir eine Vermögensauskunft vom GV - allerdings von einer früheren Abnahme. Soweit alles gut.
Es wird aber eine Zustellungsgebühr erhoben. Ich frage mich nur: Wofür? Der GV hat dem Schuldner nichts zukommen lassen. Keine Terminsladung noch etwas anderes.
Hebegebühr
Meines Wissens fällt diese Gebühr nur an, wenn der Schuldner dem GV eine Zahlung gibt. Also wenn der Schuldner Bargeld oder einen Scheck ausstellt. Beides ist nicht geschehen.
Versuch gütliche Erledigung
Auch hier: In dem übermittelten Schreiben steht nichts davon das irgendwas gütlich versucht wurde.
Es gibt auch Wegegeld i.H.v. 6,50 € - Reicht die Angabe davon als Anscheinsbeweis für die versuchte Erledigung? Ich bin mir auch fast sicher, dass für eine gütliche Erledigung mehr kommen muss als... naja - nichts zu tun?
Aber das Urteil habe ich nicht mehr gefunden.
Fühlt sich nen bisschen so an als würde der GV uns über den Tisch ziehen wollen und einfach Gebühren verlangen obwohl nichts passiert ist. Protokoll haben wir auch keins erhalten.
