Hebegebühr, gütl. Erledigung, Zustellungsgebühr

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kael
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#1

25.03.2025, 16:15

Hallo zusammen,

ich dachte ich frag mal - die Rechnung des GV kommt mir nämlich komisch vor.

Folgende Fragen habe ich:
Zustellungsgebühr:
Wir wollten eine Vermögensauskunft vom Schuldner - also GV beauftragt.
Jetzt bekommen wir eine Vermögensauskunft vom GV - allerdings von einer früheren Abnahme. Soweit alles gut.

Es wird aber eine Zustellungsgebühr erhoben. Ich frage mich nur: Wofür? Der GV hat dem Schuldner nichts zukommen lassen. Keine Terminsladung noch etwas anderes.

Hebegebühr
Meines Wissens fällt diese Gebühr nur an, wenn der Schuldner dem GV eine Zahlung gibt. Also wenn der Schuldner Bargeld oder einen Scheck ausstellt. Beides ist nicht geschehen.

Versuch gütliche Erledigung
Auch hier: In dem übermittelten Schreiben steht nichts davon das irgendwas gütlich versucht wurde.
Es gibt auch Wegegeld i.H.v. 6,50 € - Reicht die Angabe davon als Anscheinsbeweis für die versuchte Erledigung? Ich bin mir auch fast sicher, dass für eine gütliche Erledigung mehr kommen muss als... naja - nichts zu tun?
Aber das Urteil habe ich nicht mehr gefunden.

Fühlt sich nen bisschen so an als würde der GV uns über den Tisch ziehen wollen und einfach Gebühren verlangen obwohl nichts passiert ist. Protokoll haben wir auch keins erhalten. :-?
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Tigerle
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#2

26.03.2025, 11:50

Zunächst müsste man natürlich wissen, was genau Ihr beauftragt habt. Nur die Abnahme der Vermögensauskunft, oder war es ein Kombiauftag?

Was genau hat der GVZ denn alles abgerechnet.

Hebegebühr kommt mir jetzt persönlich auch komisch vor, wenn keine Zahlungen an den GRVZ geflossen sind.

Meines Wissens muss der GVZ immer die gütliche Erledigung versuchen, das bedeutet für mich, dass er ja auch Euren Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft dem Schuldner zustellen muss, auch wenn dieser die Vermögensauskunft schon abgegeben hat, es könnte ja sein, der Schuldner lenkt ein und zahlt. Also fallen hierfür Zustellkosten an.

Aber wie gesagt, es wäre gut zu wissen, was Ihr genau beantragt habt, und was der GVZ genau abgerechnet hat, also welche Nr. So ist es schwierig das zu prüfen.
Kael
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#3

26.03.2025, 15:54

Ja - das ist es eben. Es gibt nirgendswo vom GV ein Hinweis das irgendwas zugestellt wurde oder ob der Schuldner überhaupt angetroffen wurde.

Wir haben eine VAK in Kombiauftrag wegen Kreditauskünften/Kontonummern und Arbeitergeberauskunft beantragt. Zurück bekamen wir nur eine alte VAK.
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#4

26.03.2025, 17:12

Dann müsste er es aber doch zugestellt haben, denn IHr habt ja auch Drittauskünfte beantragt. Hat der GVZ etwas geschrieben, dass er diese nunmehr einholt?
Kael
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#5

26.03.2025, 17:22

Nein garnichts. Das ist ja das merkwürdige.
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