Wir haben einen Schuldner, der eventuell ein Auto besitzt. Man kann ja den GV damit beauftragen, Fahrzeug- und Halterdaten einzuholen. Jetzt ist es nur nicht sicher, ob das überhaupt sein Auto war, oder ob das einem Familienmitglied gehört.
Ich weiß nicht, wie teuer so ein Auftrag über den GV ist. Macht es Sinn, vorab lieber eine Halteranfrage zu dem KFZ zu stellen? Ich habe das Kennzeichen vorliegen. Allerdings könnte es ja auch sein, dass er evtl. noch andere Fahrzeuge hat, da wäre der GV-Auftrag doch wieder sinnvoll. Der Gläubiger meinte, er hätte wahrscheinlich kein anderes Auto, aber sicher ist er sich nicht. Er hat den Schuldner damals nur in dem gegenständlichen KFZ gesehen (Gläubiger und Schuldner wohnen nebeneinander). Ich weiß nicht, wie ich hier am besten vorgehe. Der Gläubiger hat nicht so viel Geld, daher muss ich die Kosten so gering wie möglich halten.
Danke für eure Hilfe
