Wir haben ein Verfahren für ein minderjähriges Kind (Abstammung) - beauftragt durch die Kindesmutter geführt.
Nun ist es so, dass diese unsere Kosten nicht bezahlt hat und wir unsere Kosten im Wege von § 11 RVG geltend gemacht haben (der entsprechende Titel liegt vor).
Im Rubrum steht: Kind (Antragsteller, vertr. d.d. Kindesmutter) ...
... schuldet uns ... €.
Jetzt wollte ich einen Pfüb - die Mutter als Schuldnerin (Drittschuldner Bank) beantragen. Das Gericht sagt nun, dass wir im Antrag nicht die Kindesmutter, sondern das minderjährige Kind als Schuldner angeben sollen. Aber wir wollen ja das Konto der Kindesmutter pfänden.
Jetzt könnte natürlich die Bank sagen - der Schuldner ist (logischerweise) nicht Kontoinhaber, sondern die Kindesmutter.
Kann mir irgendjemand helfen oder hatte schon selbst so einen Fall?
Ich bin ratlos
