und noch eine Frage:
Ich habe einen Vollstreckungstitel gegen einen Eigentümer mit Sitz in den Niederlanden. Dieser hat eine Hausverwaltung mit der Verwaltung des gesamten Portfolios in Deutschland beauftragt.
Ich soll nun die Ansprüche aus dem Titel gegen den Eigentümer pfänden und die Hausverwaltung als Drittschuldner aufnehmen - wie formuliere ich da die Pfändungsanträge? Hat da jemand ein Muster?
Und welches Vollstreckungsgericht ist denn hier zuständig, wenn der Schuldner seinen Sitz in den Niederlanden hat?
Viele Grüße
Hausverwaltung als Drittschuldner - wie formuliere ich die Pfändungsanträge
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Was meinst du mit "formulieren"? Du machst doch nur Kreuze im Formular
Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Vermögen befindet (§§ 13, 828 ZPO)
Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Vermögen befindet (§§ 13, 828 ZPO)
