Hausverwaltung als Drittschuldner - wie formuliere ich die Pfändungsanträge

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SusanneReFa
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#1

18.03.2025, 08:35

und noch eine Frage:

Ich habe einen Vollstreckungstitel gegen einen Eigentümer mit Sitz in den Niederlanden. Dieser hat eine Hausverwaltung mit der Verwaltung des gesamten Portfolios in Deutschland beauftragt.

Ich soll nun die Ansprüche aus dem Titel gegen den Eigentümer pfänden und die Hausverwaltung als Drittschuldner aufnehmen - wie formuliere ich da die Pfändungsanträge? Hat da jemand ein Muster?

Und welches Vollstreckungsgericht ist denn hier zuständig, wenn der Schuldner seinen Sitz in den Niederlanden hat?

Viele Grüße
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paralegal6
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#2

19.03.2025, 14:52

Was meinst du mit "formulieren"? Du machst doch nur Kreuze im Formular

Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Vermögen befindet (§§ 13, 828 ZPO)
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Tigerle
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#3

20.03.2025, 09:54

Du musst genau angeben, welchen Anspruch des Schuldners gegen die Hausverwaltung du pfänden willst.
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