Schuldner ist Erbe geworden, Grundbuch?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2516
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#1

27.09.2024, 09:40

Moin zusammen.

Wir vertreten eine WEG. Einer der Wohnungseigentümer ist verstorben und seitdem wird das Hausgeld nicht mehr gezahlt. Der Erbe gem. Testament meldet sich nicht. Eine Titulierung der seit dem Tod aufgelaufenen Hausgelder ist inzwischen erfolgt.
Das Nachlassgericht hat mitgeteilt, dass kein Erbschein erteilt wurde. Das Grundbuch lautet noch immer auf den verstorbenen Wohnungseigentümer.

Wie komme ich jetzt an eine Eintragung in das Grundbuch, wenn noch nicht umgeschrieben wurde? Reicht ein Auszug aus der Nachlassakte?
Oder gibt es weitere Ideen "da draußen" ;) ?

Bislang habe ich nur Daten dazu gefunden, dass der Schuldner verstorben ist oder ein Erbschein vorlag.

Nordisch, verregnete Grüße,
Geniesserin
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4484
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

27.09.2024, 17:13

vielleicht hat der Erbe ja ausgeschlagen? ansonsten schau vielleicht hier https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... ngetragen/ oder viewtopic.php?t=57715 oder viewtopic.php?t=57715 etc?
Bild
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1523
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo (tätig als ReFa)
Software: WinMacs

#3

02.10.2024, 09:51

Je nachdem wie die Anfrage formuliert war, teilt das Nachlassgericht mit, wenn ausgeschlagen wurde.

Das von dir geschilderte Problem ist ein altbekanntes. Und ich kann dir gleich sagen, dass du nicht ins Grundbuch kommst, solange nicht umgeschrieben ist. Das hätte nur funktioniert, wenn ihr einen Titel gegen den verstorbenen Eigentümer habt. Unabhängig davon, nur weil jemand testamentarisch zum Erben berufen ist, heisst es nicht, dass derjenige Alleinerbe. Sofern es z.B. Abkömmlinge gibt, haben die immer noch Anspruch auf den hälftigen Pflichtteilsanspruch. Wenn das jetzt bei euch der Fall wäre, dann streiten die sich möglicherweise gerade mächtig um die Aufteilung des Erbes.

Woher wisst ihr denn von dem Testament bzw. wer zum Erben berufen wurde?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Antworten