Wir vertreten eine WEG. Einer der Wohnungseigentümer ist verstorben und seitdem wird das Hausgeld nicht mehr gezahlt. Der Erbe gem. Testament meldet sich nicht. Eine Titulierung der seit dem Tod aufgelaufenen Hausgelder ist inzwischen erfolgt.
Das Nachlassgericht hat mitgeteilt, dass kein Erbschein erteilt wurde. Das Grundbuch lautet noch immer auf den verstorbenen Wohnungseigentümer.
Wie komme ich jetzt an eine Eintragung in das Grundbuch, wenn noch nicht umgeschrieben wurde? Reicht ein Auszug aus der Nachlassakte?
Oder gibt es weitere Ideen "da draußen"

Bislang habe ich nur Daten dazu gefunden, dass der Schuldner verstorben ist oder ein Erbschein vorlag.
Nordisch, verregnete Grüße,
Geniesserin