Liebe Forengemeinde,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, da ich einfach nicht mehr durchblicke:
Folgender Sachverhalt:
M ist Gläubiger. Der Schuldner hat andere Gläubiger und einer dieser Gläubiger (G2) hat nun eine Pfandverwertung mittels eines öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerers veranlasst.
Der Pfandverwerter (öffentlich bestellter Versteigerer) behauptet, er verwaltet kein Geld und eine Vorpfändung wäre bei ihm falsch, da er überschüssiges Geld an die Verwahrstelle auszahlen würde (soweit die telefonische Auskunft).
Jetzt ist die Frage: Wem kann ich die Vorpfändung zukommen lassen? Dem Gläubiger (G2), dem Pfandverwerter? Welche die zuständige Verwahrstelle ist, weiß ich ja nicht, da es bei der Pfandverwertung ohne gerichtliches Verfahren einfach versteigert werden kann.
Ich hoffe jemand von euch hatte einen ähnlichen Fall schonmal und kann mir auf die Sprünge helfen.
LG
Chris