ZV Erteilung Arbeitszeugnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Meggie
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#1

06.09.2024, 09:57

Hi

ich habe hier einen bockigen Arbeitgeber, der das Zeugnis nicht erteilt.

Die Mdtin möchte PKH beantragen. Das hatte ich noch nicht. Gibt´s da einen Vordruck oder wird das frei formuliert?

Antrag nach § 888 ZPO und gleichzeitig PKH beantragen ?

Muss ich den Titel vorher zustellen lassen oder kann ich das im Antrag § 888 ZPO mit erledigen lassen ?

Gruß Meggie
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paralegal6
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#2

06.09.2024, 12:27

das Zeugnis wurde im arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren mit ausgeurteilt? Zustellen muss man, geht auch gleichzeitig mit der ZV zB hier letzter Absatz https://justizportal.niedersachsen.de/s ... 59181.html
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jojo
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#3

09.09.2024, 11:32

Wenn ich ein Urteil habe, wurde das bereits zugestellt. Habe ich einen Vergleich, muss der vor Antrag gem. § 888 zugestellt werden, da der Anwalt sonst aufgrund des Nichtvorliegens der Vorausssetzungen des § 750 II zurückgewiesen wird.

Den PKH-Antrag kann ich gleichzeitig stellen, es gibt kein Formblatt. Ob irgendwelche RA-Programme da was drin haben, weiß ich nicht. Ohne Vorliegen der allgemeinen ZV-Voraussetzungen dürfte der Antrag aber mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen werden.
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#4

09.09.2024, 11:32

Wenn ich ein Urteil habe, wurde das bereits zugestellt. Habe ich einen Vergleich, muss der vor Antrag gem. § 888 zugestellt werden, da der Anwalt sonst aufgrund des Nichtvorliegens der Vorausssetzungen des § 750 II zurückgewiesen wird.

Den PKH-Antrag kann ich gleichzeitig stellen, es gibt kein Formblatt. Ob irgendwelche RA-Programme da was drin haben, weiß ich nicht. Ohne Vorliegen der allgemeinen ZV-Voraussetzungen dürfte der Antrag aber mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen werden.
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