Hi
ich habe hier einen bockigen Arbeitgeber, der das Zeugnis nicht erteilt.
Die Mdtin möchte PKH beantragen. Das hatte ich noch nicht. Gibt´s da einen Vordruck oder wird das frei formuliert?
Antrag nach § 888 ZPO und gleichzeitig PKH beantragen ?
Muss ich den Titel vorher zustellen lassen oder kann ich das im Antrag § 888 ZPO mit erledigen lassen ?
Gruß Meggie
ZV Erteilung Arbeitszeugnis
- paralegal6
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das Zeugnis wurde im arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren mit ausgeurteilt? Zustellen muss man, geht auch gleichzeitig mit der ZV zB hier letzter Absatz https://justizportal.niedersachsen.de/s ... 59181.html
- jojo
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Wenn ich ein Urteil habe, wurde das bereits zugestellt. Habe ich einen Vergleich, muss der vor Antrag gem. § 888 zugestellt werden, da der Anwalt sonst aufgrund des Nichtvorliegens der Vorausssetzungen des § 750 II zurückgewiesen wird.
Den PKH-Antrag kann ich gleichzeitig stellen, es gibt kein Formblatt. Ob irgendwelche RA-Programme da was drin haben, weiß ich nicht. Ohne Vorliegen der allgemeinen ZV-Voraussetzungen dürfte der Antrag aber mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen werden.
Den PKH-Antrag kann ich gleichzeitig stellen, es gibt kein Formblatt. Ob irgendwelche RA-Programme da was drin haben, weiß ich nicht. Ohne Vorliegen der allgemeinen ZV-Voraussetzungen dürfte der Antrag aber mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen werden.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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