Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Meggie
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#1
06.09.2024, 09:39
Hallo in die Runde,
ich habe im Januar 24 einen Antrag an GV zur Abgabe Vermögensauskunft und Drittstellen gestellt.
Zum Abgabe der eV ist er nicht gekommen, aber die Drittstellen habe ich erhalten. Also Antrag an Arbeitgeber. Pech zum 31.03.2024 wurde er gekündigt.
Also Antrag bei den Banken, aber bislang erfolglos.
Kann ich nun noch mal einen Antrag stellen um einen evtl. neuen Arbeitgeber herauszufinden ? Oder muss ich die 2 Jahre warten ?
Gruß Meggie
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Laska
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#2
06.09.2024, 12:33
M. E. kannst du wieder loslegen... bei der VAK muss man die 2 Jahre auch nicht warten, wenn sich die Vermögensverhältnisse geändert haben.
Liebe Grüße