Auflassungsanwartschaft einer Mietkauf-Immobilie pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janction
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#1

26.08.2024, 11:36

Hallöchen ihr Lieben, :wink1

ich bin neu hier und habe ein kleines Problem bei dem mir niemand aus meiner Kanzlei so richtig helfen kann. :kopfkratz

Bitte seid nicht zu hart zu mir und ignoriert die Rechtschreibung...

Wir haben einen Mandanten der uns noch Anwaltshonorar schuldet, über den Arbeitgeber können wir nicht pfänden, da hier noch weitere Zahlungen von anderen Gläubigern zu leisten sind.

Nach einer Vermögesauskunft haben wir festgestellt, dass der Schuldner einen Mietkauf einer Immobilie betreibt und in dem Grundbuchauszug ist eine Auflassung eingtragen.

Jetzt habe ich gelesen, dass man diese Auflassungsanwartschaft pfänden kann und ich dafür einen Pfändungsbeschluss machen kann.

Hier meine Frage:

1. Wie trage ich das in einen PfÜB ein, welchen Anspruch nehme ich dafür?
2. Wann wird die Sicherungshypothek am Grundstück eingetragen? Bzw. wann veranlasse ich das?
3. Wann oder wie bestelle ich einen Sequester?

Vielleich haben die erfahrenen Köpfe unter Euch Lösungen die mir weiterhelfen, ich verbleibe vorerst

mit freundlichen Grüßen

Janction :thx
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