Umschreibung VB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
MarinaS.
Forenfachkraft
Beiträge: 221
Registriert: 13.08.2007, 15:08

#1

09.10.2007, 10:57

Hallo,

also unsere Mandantin war 1999 so schlau und hat selbst einen MB beantragt. In diesem MB hat sie sich selbst falsch bezeichnet (ist ein Krankenhaus, hier eine gGmbH). Dann ist ein VB erlassen worden. Den Fehler hat bei diversen ZV versuchen niemand bemerkt. Leider ist dabei nichts rum gekommen.

Tja und jetzt, nach erneuter Zwangsvollstreckung, fällt dem Gericht auf, dass da was nicht stimmt. Was muss ich jetzt machen?

Es ist ja keine Rechtsnachfolge eingetreten oder sonstiges. Unsere Mandantin hat sich ja einfach nur falsch bezeichnet. Hat das schon mal jemand gehabt?
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#2

09.10.2007, 11:08

Rumbrumsberichtigung, würde mir noch einfallen. Leider weiß ich den § nicht mehr.

Das Thema wurde aber so ähnlich bereits öfters diskutiert, vielleicht steht dort noch was.
MarinaS.
Forenfachkraft
Beiträge: 221
Registriert: 13.08.2007, 15:08

#3

09.10.2007, 11:16

Ich hatte schon danach gesucht aber nichts passendes gefunden.
Gruß
Eure Marina
Gast

#4

09.10.2007, 11:24

Boeh! Ich denke, dass wird sehr schwierig! Du kannst m.E. nach einen Titel nur berichtigen und umschreiben lassen, wenn die Änderung nach Erlass erfolgte. Da bei Euch aber keine Änderung eingetreten ist, ist es schon schwierig, denke ich.
Ruf doch mal einen netten Rechtspfleger an?
MarinaS.
Forenfachkraft
Beiträge: 221
Registriert: 13.08.2007, 15:08

#5

09.10.2007, 11:39

Mal gucken wie sich das löse. Ich glaub ich ruf mal beim AG Hagen an und frag die mal, weil die müssen den ja auch berichtigen. Danke trotzdem für eure Hilfe.
Gruß
Eure Marina
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#6

09.10.2007, 12:00

Ich hatte schon öfter solche Sachen, dass z. B. der Vornamen falsch war, also statt "Karl-Heinz" "Karl-Hans" oder so etwas.

In solchen Fällen wird beim Mahngericht eine "Titelumschreibung" beantragt. Entweder durch eine EMA-Auskunft belege ich, dass dort nur ein Herr "Karl-Heinz" und kein "Karl-Hans" gewohnt hat etc.

Ich hatte auch schon mal z. B. den Fall, dass eine Frau als "Herr" im Titel stand.

Du kannst ja bestimmt nachweisen, dass das Krankenhaus soundso heißt, oder?

Ich würde dann die Berichtigung beantragen und eine Begründung schreiben, das müsste so richtig sein! Aber den Rechtspfleger anrufen kann indes nicht schaden ;-)
MarinaS.
Forenfachkraft
Beiträge: 221
Registriert: 13.08.2007, 15:08

#7

09.10.2007, 12:04

Ja ich kann ja einen Handelsregisterauszug beifügen. Ich versuch das mal so. Danke!
Gruß
Eure Marina
Janin

#8

09.10.2007, 12:59

:zustimm schlaubi ... probiere es aber mal. einen versuch ist es wert.
StineP

#9

09.10.2007, 13:17

Also ich kann mich Jara anschließen... Mit HR-Auszug mal zum Gericht schreiben, das den Titel ausgestellt hat. Kann mir nicht vorstellen, dass es Probleme gibt. Kannst immer behaupten, ihr hättet die Sache erst jetzt bekommen und da ist aufgefallen, dass die Mandantin sich schlichtweg falsch bezeichnet hat. Sehe da keine großen Probleme.
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#10

09.10.2007, 13:24

Ich denke auch, dass das mit der Übersendung des HR-Auszuges und einem einfachen Antrag auf Berichtigung der Gläubigerzeichnung gehen müsste.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Antworten