Überzahlung aus PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Kenny123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 22.01.2024, 17:10
Beruf: ReFa (Ausbildung)
Software: RA-Micro

#1

10.05.2024, 11:17

Hallo zusammen,

ich kann es kaum glauben: Die Deutsche Bank hat tatsächlich eine Zahlung aus einem PfÜB geleistet. Allerdings ging der PfÜB an zwei Drittschuldner (beides Banken) und der insgesamt von beiden Banken überwiesene Teil übersteigt die Forderung aus dem PfÜB. Dafür kann allerdings so gesehen erstmal niemand etwas, da nicht mitgeteilt wurde, welche Guthaben jeweils auf den Konten bestehen und die Drittschuldner ja unabhängig voneinander leisten.

Jetzt eine blöde Frage: Würdet Ihr die zu viel überwiesenen Beträge einfach an den Schuldner zurücküberweisen, den Schuldner erst mal anschreiben, oder einfach mal abwarten?

Danke schon mal im Voraus!
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1048
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#2

10.05.2024, 12:25

Hallo,

worauf möchtest du warten? Fakt ist, das Geld steht euch nicht zu... deshalb zurückerstatten mit dem Verwendungszweck "Überzahlung".
Liebe Grüße

Bild
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3074
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

10.05.2024, 12:36

aber nicht an den Schuldner sondern an den DS, gibt ja evtl weitere Pfändungen
Bild
Kenny123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 22.01.2024, 17:10
Beruf: ReFa (Ausbildung)
Software: RA-Micro

#4

10.05.2024, 18:01

Laska hat geschrieben:
10.05.2024, 12:25
Hallo,

worauf möchtest du warten? Fakt ist, das Geld steht euch nicht zu... deshalb zurückerstatten mit dem Verwendungszweck "Überzahlung".
Danke dafür! Die Frage bezog sich jetzt auch weniger darauf, dass man sich hier bereichern möchte, sondern vielmehr, wie jetzt eigentlich vorzugehen ist. Also auch, ob der Schuldner hier ggfs. ein Anrecht darauf hat, zu bestimmen, wohin das Geld überwiesen werden soll. Daher ist mir ehrlich gesagt auch noch nicht ganz klar, wieso automatisch an den Drittschuldner zurück überwiesen werden soll. Vorallem auch: an welchen denn? genau genommen haben ja zwei Drittschuldner geleistet, beide jeweils korrekt, nur eben in der Kombination zu viel....
Kenny123
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 22.01.2024, 17:10
Beruf: ReFa (Ausbildung)
Software: RA-Micro

#5

10.05.2024, 18:01

Laska hat geschrieben:
10.05.2024, 12:25
Hallo,

worauf möchtest du warten? Fakt ist, das Geld steht euch nicht zu... deshalb zurückerstatten mit dem Verwendungszweck "Überzahlung".
Danke dafür! Die Frage bezog sich jetzt auch weniger darauf, dass man sich hier bereichern möchte, sondern vielmehr, wie jetzt eigentlich vorzugehen ist. Also auch, ob der Schuldner hier ggfs. ein Anrecht darauf hat, zu bestimmen, wohin das Geld überwiesen werden soll. Daher ist mir ehrlich gesagt auch noch nicht ganz klar, wieso automatisch an den Drittschuldner zurück überwiesen werden soll. Vorallem auch: an welchen denn? genau genommen haben ja zwei Drittschuldner geleistet, beide jeweils korrekt, nur eben in der Kombination zu viel....
Benutzeravatar
Laska
...dauerhaft urlaubsreif
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1048
Registriert: 22.08.2015, 17:43
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#6

11.05.2024, 09:51

Da die Überzahlung aufgrund einer Kontopfändung stammt, ist diese natürlich an den DS zu erstatten, welcher diese "verursacht" hat.

Wie paralegal schrieb... weil es evtl. weitere Pfändungen gibt. Anspruch auf die Rückerstattung hat daher die Bank wegen eigener Ansprüche gegen den Schuldner etc.
Liebe Grüße

Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

13.05.2024, 10:23

Ich würde nachfragen, welche Buchung zuerst auf dem Konto eingegangen ist - der zweite Drittschuldner erhält dann den Betrag zurück, eben weil durch die Zahlung des ersten die Forderung bereits ausgeglichen ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten