Hallo zusammen,
ich kann es kaum glauben: Die Deutsche Bank hat tatsächlich eine Zahlung aus einem PfÜB geleistet. Allerdings ging der PfÜB an zwei Drittschuldner (beides Banken) und der insgesamt von beiden Banken überwiesene Teil übersteigt die Forderung aus dem PfÜB. Dafür kann allerdings so gesehen erstmal niemand etwas, da nicht mitgeteilt wurde, welche Guthaben jeweils auf den Konten bestehen und die Drittschuldner ja unabhängig voneinander leisten.
Jetzt eine blöde Frage: Würdet Ihr die zu viel überwiesenen Beträge einfach an den Schuldner zurücküberweisen, den Schuldner erst mal anschreiben, oder einfach mal abwarten?
Danke schon mal im Voraus!
Überzahlung aus PfÜB
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3074
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
aber nicht an den Schuldner sondern an den DS, gibt ja evtl weitere Pfändungen
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 22.01.2024, 17:10
- Beruf: ReFa (Ausbildung)
- Software: RA-Micro
Danke dafür! Die Frage bezog sich jetzt auch weniger darauf, dass man sich hier bereichern möchte, sondern vielmehr, wie jetzt eigentlich vorzugehen ist. Also auch, ob der Schuldner hier ggfs. ein Anrecht darauf hat, zu bestimmen, wohin das Geld überwiesen werden soll. Daher ist mir ehrlich gesagt auch noch nicht ganz klar, wieso automatisch an den Drittschuldner zurück überwiesen werden soll. Vorallem auch: an welchen denn? genau genommen haben ja zwei Drittschuldner geleistet, beide jeweils korrekt, nur eben in der Kombination zu viel....
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 22.01.2024, 17:10
- Beruf: ReFa (Ausbildung)
- Software: RA-Micro
Danke dafür! Die Frage bezog sich jetzt auch weniger darauf, dass man sich hier bereichern möchte, sondern vielmehr, wie jetzt eigentlich vorzugehen ist. Also auch, ob der Schuldner hier ggfs. ein Anrecht darauf hat, zu bestimmen, wohin das Geld überwiesen werden soll. Daher ist mir ehrlich gesagt auch noch nicht ganz klar, wieso automatisch an den Drittschuldner zurück überwiesen werden soll. Vorallem auch: an welchen denn? genau genommen haben ja zwei Drittschuldner geleistet, beide jeweils korrekt, nur eben in der Kombination zu viel....
- Laska
- ...dauerhaft urlaubsreif
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1048
- Registriert: 22.08.2015, 17:43
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: NRW
Da die Überzahlung aufgrund einer Kontopfändung stammt, ist diese natürlich an den DS zu erstatten, welcher diese "verursacht" hat.
Wie paralegal schrieb... weil es evtl. weitere Pfändungen gibt. Anspruch auf die Rückerstattung hat daher die Bank wegen eigener Ansprüche gegen den Schuldner etc.
Wie paralegal schrieb... weil es evtl. weitere Pfändungen gibt. Anspruch auf die Rückerstattung hat daher die Bank wegen eigener Ansprüche gegen den Schuldner etc.
Liebe Grüße
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17634
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ich würde nachfragen, welche Buchung zuerst auf dem Konto eingegangen ist - der zweite Drittschuldner erhält dann den Betrag zurück, eben weil durch die Zahlung des ersten die Forderung bereits ausgeglichen ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.