Freigabe Konto von StA, Bank zahlt nicht aus

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

06.05.2024, 11:07

Guten Morgen zusammen,

die Kollegin aus der Nachbarkanzlei hat ein Problem und ich bin auch total unschlüssig, wie man hier vorgehen sollte.

Das Konto eines Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Nach Ende der Ermittlungen hat diese dann das Konto freigegeben, aber die Bank (die gelbe) zahlt einfach den Betrag nicht aus.
Die Kollegin hat dann einen Mahnbescheid usw. beantragt gegen die Postbank (hier fängt meine Unschlüssigkeit an, bin nicht sicher, ob das richtig war). Jetzt möchte sie einen Pfüb beantragen gegen die Postbank und hier setzt dann mein Hirn ganz aus, weil ich der Meinung bin, daß die gar kein Konto haben und ansonsten würde man ja in das Konto des Mandanten pfänden. Irgendwie habe ich was im Kopf mit Antrag oder Klage, aber auch nicht so wirklich.

Könnt ihr mir bzw. der Kollegin auf den Weg helfen bitte?
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#2

06.05.2024, 11:30

Hm hätte nicht irgendwie ne Klage aber nicht auf Zahlung sondern auf Freigabe gemacht werden müssen? Die Postbank wird kein Konto haben, und wenn geht es ja nicht um deren Geld sondern um das eures Mandanten. Und die Bank hat keinen Widerspruch erhoben? Das ist ja merkwürdig. Ich würde die mal anschreiben und sagen zahlt mal aus sonst vollstrecke ich und hoffen, dass die freiwillig doch tätig werden. Geht dann halt nur noch um die Zinsen. So Zug um Zug Freigabe gegen Herausgabe VB, rechtlich war nicht so lupenrein aber wenn die geschlafen haben ist ja auch nicht dein Problem
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samsara
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#3

06.05.2024, 12:45

Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gegen die Postbank hätte vielleicht auch eine Beschwerde bei der BaFin geholfen. Könnte man jetzt aber auch noch machen.
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Soenny
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#4

06.05.2024, 12:53

Danke Sams, das habe ich ihr auch schon empfohlen.
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#5

06.05.2024, 13:46

BaFin ist jetzt nicht so schnell und wird auch selten tätig. Hatten mal eine größere Geschichte, da kam nix von denen, erst eine Ablehnung als gegen die GF schon Strafverfahren liefen :-?
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Oliverreinhardt2
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#6

06.05.2024, 17:41

Ich habe das mal gefunden, hoffentlich hilft es:

Zudem ist ein besonderes Augenmerk auf die Verhältnismäßigkeit des Vermögensarrests zu legen. Wurde hinreichend berücksichtigt, dass der Vermögensarrest stark in das Eigentumsrecht des Betroffenen eingreift und dass dieser möglicherweise an seiner Lebensführung übermäßig stark eingeschränkt ist aufgrund des Vermögensarrests?

Insbesondere wenn fast das gesamte Vermögen „eingefroren“ wird, sind aufgrund der grundrechtlich abgesicherten Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) besonders hohe Anforderungen an die Voraussetzungen des Vermögensarrests zu stellen. Das Gericht muss bei der Nachprüfung der Maßnahme besonders sorgfältig den konkreten Einzelfall prüfen, und beispielsweise feststellen, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, um einen Vermögensarrest anzuordnen und ob die sich gegenüber stehenden Interessen in einen angemessenen Ausgleich gebracht wurden. Eine bloß floskelhafte Begründung der Anordnung genügt nicht. Vgl. BGH, Beschluss v. 23.10.2018 – 5 StR 185/18 m.w.N.

Es gibt grundsätzlich keine Frist zur Vollziehung eines angeordneten Vermögensarrests. Zu beachten ist allerdings auch in zeitlicher Hinsicht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Wird der Vermögensarrest beispielsweise länger als nötig aufrechterhalten, so ist der Vermögensarrest möglicherweise nicht mehr verhältnismäßig und damit rechtswidrig. Vgl. BVerfG, Beschluss v. 07.07.2006 – 2 BvR 583/06; OLG Hamm, Beschluss v. 23.06.2022 – 5 Ws 94/22 in openJur 2022, 13649.


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#7

06.05.2024, 18:59

Das mit dem Mahnbescheid war Mist. Ich schließe mich der Meinung von Paralegal an, dass da eher eine Klage auf Auskehr des Bankguthabens sinnvoll gewesen wäre. Hat die Postbank denn mal mitgeteilt, weshalb sie nichts auszahlt? Eventuell hätte auch eine schriftliche Bestätigung der Staatsanwaltschaft geholfen, dass das Konto nicht mehr beschlagnahmt ist. Die BaFin habe ich in den letzten Jahren einige Male eingeschaltet und ich muss sagen, bei meinen Fällen konnte jeweils innerhalb von 3-4 Monaten eine Lösung gefunden werden.
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#8

08.05.2024, 08:26

Ja die sind zig Mal angeschrieben worden, Beschluß übersandt usw. Das Problem ist, daß die das Konto des Mandanten aufgelöst haben, dann haben sie ihn angeschrieben, daß er doch mitteilen soll, wohin der Betrag überwiesen werden soll, das ist dann hier aus der Nachbarkanzlei per Post mehrfach gemacht worden. Der Mandant ist dann hier in eine Postbankfiliale gegangen und hat da um Hilfe gebeten, die hätten das auch gemacht, konnten aber wegen der Auflösung das Konto nicht mehr sehen, anrufen klappt bei denen ja auch gar nicht.

Ich hatte jetzt auch so ein Problem mit denen, daß die Geld überwiesen hatten auf eine Pfändung, die aber seit rund 10 Jahren bedient ist, auch durch sie selber. Ich habe denen damals sogar noch mitgeteilt, daß damit die Pfändung erledigt ist. Vor ein paar Wochen kommt Geld, fast 1000 €, also habe ich die 3 Mal angeschrieben und um Aufklärung gebeten, da kam auch nix. Was macht ihr dann? Ich bin geneigt den Betrag mit dem Hinweis einer möglichen Rückforderung an den Mandanten zu überweisen ....
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#9

08.05.2024, 09:34

Soenny hat geschrieben:
08.05.2024, 08:26
Ja die sind zig Mal angeschrieben worden, Beschluß übersandt usw. Das Problem ist, daß die das Konto des Mandanten aufgelöst haben, dann haben sie ihn angeschrieben, daß er doch mitteilen soll, wohin der Betrag überwiesen werden soll, das ist dann hier aus der Nachbarkanzlei per Post mehrfach gemacht worden. Der Mandant ist dann hier in eine Postbankfiliale gegangen und hat da um Hilfe gebeten, die hätten das auch gemacht, konnten aber wegen der Auflösung das Konto nicht mehr sehen, anrufen klappt bei denen ja auch gar nicht.

Ich hatte jetzt auch so ein Problem mit denen, daß die Geld überwiesen hatten auf eine Pfändung, die aber seit rund 10 Jahren bedient ist, auch durch sie selber. Ich habe denen damals sogar noch mitgeteilt, daß damit die Pfändung erledigt ist. Vor ein paar Wochen kommt Geld, fast 1000 €, also habe ich die 3 Mal angeschrieben und um Aufklärung gebeten, da kam auch nix. Was macht ihr dann? Ich bin geneigt den Betrag mit dem Hinweis einer möglichen Rückforderung an den Mandanten zu überweisen ....
Geld, von dem du weißt, dass es deinem Mandanten nicht zusteht, solltest du mE nicht an diesen auskehren...würde hier eher an die Bank zurücküberweisen.
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