Pfüb läuft - Sicherheit geleistet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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acilegna
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#1

29.04.2024, 15:20

Hallo Ihr Lieben,

hier mein heutiges Problem:

Wir haben verschiedene Pfüb's beantragt. Kontopfändung und Pfändung beim Arbeitgeber. Geht um ziemlich viel Geld. Es gab anschließend einen Beschluss, wonach die ZV einzustellen ist gegen Sicherheitsleistung von 700.000 EUR.

Unsere Forderung lautet jetzt nach geleisteten Zahlungen noch über 850.000,00 EUR.

Über eine Vollstreckungsabwehrklage (Verfahren läuft noch) hat das Gericht einen weiteren Beschluss erlassen, wonach für vier Wochen die ZV ausgesetzt wurde, damit der Schuldner über die gepfändete Bank Sicherheit hinterlegen kann. Jetzt wurde hinterlegt, nämlich die 700.000 EUR, die mit Beschluss festgesetzt wurden. Zwischenzeitlich sind aber mit Zinsen etc. 850.000,00 EUR angelaufen. Unser Hinweis bei Gericht wurde nicht berücksichtigt (bevor der Beschluss ergangen ist).

Die Gegenseite verlangt jetzt, dass wir auf die Rechte aus den Pfübs verzichten.

Wie muss ich das formulieren? Parallel versuchen wir wir nochmals bei Gericht die Sicherheitsleistung entsprechend der Schuldsumme anzupassen. Gegenseite hat uns eine Frist, zwecks Verzicht auf die Rechte aus den Pfüb etc. gesetzt.

Weiß nicht - wie ich mich verhalten soll. Lt. Beschluss wurde ja entsprechend hinterlegt. Aber wir sind nun nicht vollständig gesichert? Muss ich trotzdem auf die Rechte aus den Pfübs verzichten? Wenn ja, wie formuliere ich das?
Maximus
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#2

29.04.2024, 19:12

Das ist doch ziemlich sicher ein Fall für den Anwalt oder sehe ich das falsch?
Refa_2023
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#3

30.04.2024, 09:30

das ist auch mMn sehr komplex und Sache für den RA. Grundsätzlich müsst ihr denke ich nicht auf eure Rechte aus dem PfüB verzichten. Beantragt halt Berichtigung oder Abänderung des Beschlusses, mit dem die SL festgelegt wurde. Ich würde begründen, dass die Sicherheitsleistung aufgrund der gewachsenen Forderung inkl. Zinsen erhöht werden muss. Teilt der Gegenseite dann mit, dass ihr aufgrund der aus eurer Sicht nicht vollständigen Sicherheitsleistung nicht bereit seid, auf die Rechte aus dem PfÜB zu verzichten. Das sollte unter Verweis auf die aktuelle Schuldsumme erfolgen.
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Anahid
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#4

30.04.2024, 10:02

Ich versteh halt nicht, warum nicht gegen den Einstellungsbeschluss vorgegangen wurde, wenn der Betrag zu niedrig ist? Ansonsten gilt: Beschluss in der Welt - ZV ist einzustellen; erfolgt die Einstellung nicht oder nur teilweise, riskiert Ihr eine Vollstreckungsgegenklage.
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acilegna
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#5

14.05.2024, 08:30

Der Beschluss war nicht anfechtbar. Ich hab die ZV-Maßnahmen zunächst ruhend gestellt und parallel um Abänderung des Beschlusses gebeten. Mal schauen, was passiert. Bisher hat sich noch nichts getan.

Danke für Eure Unterstützung.
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