VU - falscher Geschäftsführer

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
jensch
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 24.04.2024, 10:26
Beruf: ReFa

#1

24.04.2024, 10:34

Hallo zusammen,

wir haben ein Versäumnisurteil. Es geht um eine Lohnzahlung. Gegner ist eine UG. Im Rubrum wurden bei Klageerhebung mehrere Geschäftsführer angegeben, so wie es damals im Handelsregisterauszug angegeben war. Während des Verfahrens hat sich dann ein GF gemeldet und mitgeteilt, dass er nicht mehr GF ist.
Aus irgendeinem Grund wurde das Rubrum nie angepasst und es erging dann VU, weil kein Vertreter der Beklagten beim Termin da war.
Im VU ist daher auch der ausgeschiedene GF angegeben. Nun hat sich dieser beim Gericht gemeldet und nochmal auf sein Ausscheiden hingewiesen. Zudem hätte man ihm telefonisch mitgeteilt, dass er aus dem Verfahren "gestrichen wurde".

Wir als Kläger sollen nun eine Stellungnahme dazu abgeben. Eigentlich wollten wir demnächst die ZV einleiten, da noch immer keine Zahlung erfolgt ist.
Was wäre denn hier zu tun? Rubrumsberichtigung? Oder ist es unschädlich, da sich das Urteil ja gegen die UG richtet, die ja noch existiert?

Ich wäre hier super dankbar für Ideen! :)
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8144
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

25.04.2024, 11:07

Es wäre mir neu, dass man ein Urteil berichtigen lassen muss, wenn einer der GF. ausgeschieden ist. Zumal der ausgeschiedene bei Einreichung der Klage ja offensichtlich noch als GF. eingetragen war.
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3029
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

25.04.2024, 11:40

Und deswegen schreibt man lieber vertr. d.d. Gf und keine Namen. Er kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Sehe es wie #2
Bild
Antworten