Gegenstandswert des Auftrags für Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schachterlteufel
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#1

23.04.2024, 14:16

Hallo ans Forum,

da die Vollstreckung des Zwangsgeldes gegen den Schuldner nicht erfolgreich war und der Auskunftsschuldner weder das Zwangsgeld gezahlt hat noch die Vermögensauskunft erteilt hat, muss ich jetzt den Haftbefehl beantragen.

Das Gericht hat den Gegenstandswert auf 4.000,- EUR festgesetzt.
Kann ich die Gebühr für die Zwangsgeldvollstreckung und den Haftbefehlsantrag mit diesem Wert ins FoKo einbuchen?
Oder welchen Wert darf ich sonst für die Gebühren ansetzen?

Danke für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Schachterlteufel
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#2

23.04.2024, 14:33

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schachterlteufel
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#3

23.04.2024, 14:45

Danke!!!
schachterlteufel
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#4

23.04.2024, 17:52

jetzt habe ich doch noch eine Frage:

führe ich in dem FoKof, das ich dann dem Verhaftungsauftrag beifüge, auch den Antrag auf Auskunft (als Voraussetzung für die Unterhaltsermittlung) als Forderung auf oder nur die durch die Vollstreckungsmaßnahmen entstandenen Gebühren?

Bleibt das Zwangsgeld im Foko, auch wenn es nicht durchgesetzt wird?

Danke!
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#5

23.04.2024, 21:49

Das Zwangsgeld bekommst du ja eh nicht. Aber wenn er verhaftet ist und absitzt ist das ja der "Ersatz" dafür (steht ja im Zwangsgeldbeschluss xx€ oder ersatzweise xx Tage). Die Grundlage für den HB steht eigentlich mit drauf. Der zugrundeliegende Titel dürfte der Zwangsgeldbeschluss sein, in der Auskunftsklage steht ja kein vollstreckbarer Inhalt (so sehe ich das)
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schachterlteufel
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#6

24.04.2024, 08:39

Danke!
Du merkst, es ist mein "erstes Mal" ;-)
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#7

24.04.2024, 08:50

kein Problem, mein Wissen ist da auch nur theoretisch, meine haben das Zwangsgeld immer bezahlt
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schachterlteufel
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#8

24.04.2024, 08:54

Danke :-)
Darauf hatte ich auch gehofft und bin gespannt, wie das noch weitergeht...
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#9

24.04.2024, 08:59

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#10

24.04.2024, 09:08

und das bei einer Mandantin, die auf den Unterhalt angewiesen ist...

ich hoffe mal, dass der Kindsvater doch noch einlenkt und die Auskunft abgibt!
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