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Fehlende Gerichtsgebühren PfÜB

Verfasst: 22.04.2024, 14:02
von Kenny123
Hallo zusammen,

ich habe hier einen PfÜB vorliegen, in dem die Gerichtskosten nicht angegeben wurden :patsch Jetzt hat natürlich der Drittschuldner angemerkt, dass die Kostenaufstellung im Forderungskonto nicht passt, da die Gerichtsgebühren nicht im PfÜB aufgeführt werden. Hat der Gläubiger hier einfach Pech gehabt oder kann man die Kosten noch anderweitig geltend machen (etwa durch eine Kostenrechnung des Gerichts)?

Danke schon mal für Eure Ideen :thx

Re: Fehlende Gerichtsgebühren PfÜB

Verfasst: 22.04.2024, 14:11
von Anahid
Ich hatte so einen Fall jetzt zum Glück noch nicht, aber ich würde den Anfall der Gerichtskosten durch die Rechnung nachweisen. Sollte der Drittschuldner dann immer noch blöd tun, müsste ggf. der PfÜB berichtigt werden? Ich denke, das sollte unproblematisch möglich sein, da ja nunmal 22,00 € Gerichtskosten für den Erlass eines PfÜB anfallen.

Re: Fehlende Gerichtsgebühren PfÜB

Verfasst: 22.04.2024, 15:56
von paralegal6
Die Zustellkosten habe ich da ja auch nicht, das wird bei mir immer nachträglich nochmal angefordert

Re: Fehlende Gerichtsgebühren PfÜB

Verfasst: 25.04.2024, 14:07
von Kenny123
Danke für die Antwort. Tatsächlich war das Schreiben des Drittschuldners etwas missverständlich formuliert. Die Gerichtskosten wurden anerkannt, aber erst nachdem die Forderungsaufstellung gesendet wurde, da diese im PfÜB nicht aufgeführt waren. Das Schreiben sollte also tatsächlich nur mitteilen, dass die Gerichtskosten mittlerweile anerkannt wurden (wurde aber so eben nicht ausdrücklich geschrieben).

Re: Fehlende Gerichtsgebühren PfÜB

Verfasst: 25.04.2024, 14:30
von paralegal6
Im neuen Formular auf S. 3 unten steht ja auch vom Gericht auszufüllen, also müssen die dort doch das Kreuz setzen und nicht der Gläubiger? Finde ich beim alten Formular (auch S 3 in fett) besser