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Pfändung Volksbank in Deutschland, Schuldner in der Schweiz

Verfasst: 18.04.2024, 11:30
von Muschel
Wir haben eine Bankverbindung von der Berliner Volksbank, dass den Eheleuten A (Gläubiger) und B (Schuldner) gehört. Diese kann wohl nicht von nur einer Person aufgelöst werden.
A und B sind inzwischen verstorben und wir vertreten die Erben von A. Gegen B liegt ein KFB vor. B lebt aber in der Schweiz.

Kann ich jetzt das Konto bei der Berliner Volksbank pfänden und wenn ja, wie? Zuständiges Gericht ist doch der Wohnsitz des Schuldners, dieser lebt aber in der Schweiz. Das Betreibungsverfahren extra durchzuführen, obwohl es hier ein Konto gibt......ist das notwendig?

Re: Pfändung Volksbank in Deutschland, Schuldner in der Schweiz

Verfasst: 18.04.2024, 12:08
von Anahid
Meiner Meinung nach gilt in solchen Fällen der besondere Gerichtsstand des Vermögens und damit wäre das Vollstreckungsgericht das, welches für die Berliner Volksbank zuständig ist.

Re: Pfändung Volksbank in Deutschland, Schuldner in der Schweiz

Verfasst: 18.04.2024, 12:09
von pitz
Ich bin verwirrt. Erst schreibst du, dass "A und B (...) inzwischen verstorben" sind und zwei Sätze später, dass "B (...) aber in der Schweiz" lebt. :augenreib

Re: Pfändung Volksbank in Deutschland, Schuldner in der Schweiz

Verfasst: 18.04.2024, 12:14
von Muschel
pitz hat geschrieben:
18.04.2024, 12:09
Ich bin verwirrt. Erst schreibst du, dass "A und B (...) inzwischen verstorben" sind und zwei Sätze später, dass "B (...) aber in der Schweiz" lebt. :augenreib
Sorry, meinte den Erben des verstorbenen B :vogel

Re: Pfändung Volksbank in Deutschland, Schuldner in der Schweiz

Verfasst: 18.04.2024, 12:15
von Muschel
Anahid hat geschrieben:
18.04.2024, 12:08
Meiner Meinung nach gilt in solchen Fällen der besondere Gerichtsstand des Vermögens und damit wäre das Vollstreckungsgericht das, welches für die Berliner Volksbank zuständig ist.
Danke dir, habe das auch bei einem Rechtspflegerforum gelesen und werde es so versuchen. Mal schauen ob das klappt.