Wir haben eine Bankverbindung von der Berliner Volksbank, dass den Eheleuten A (Gläubiger) und B (Schuldner) gehört. Diese kann wohl nicht von nur einer Person aufgelöst werden.
A und B sind inzwischen verstorben und wir vertreten die Erben von A. Gegen B liegt ein KFB vor. B lebt aber in der Schweiz.
Kann ich jetzt das Konto bei der Berliner Volksbank pfänden und wenn ja, wie? Zuständiges Gericht ist doch der Wohnsitz des Schuldners, dieser lebt aber in der Schweiz. Das Betreibungsverfahren extra durchzuführen, obwohl es hier ein Konto gibt......ist das notwendig?
Pfändung Volksbank in Deutschland, Schuldner in der Schweiz
- Anahid
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Meiner Meinung nach gilt in solchen Fällen der besondere Gerichtsstand des Vermögens und damit wäre das Vollstreckungsgericht das, welches für die Berliner Volksbank zuständig ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Muschel
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Danke dir, habe das auch bei einem Rechtspflegerforum gelesen und werde es so versuchen. Mal schauen ob das klappt.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)