Arbeitseinkommenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Himmelskoerper
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#1

18.04.2024, 10:22

Hallo!

Ich soll ein Arbeitseinkommen pfänden. Kein Problem soweit.
Aber das Arbeitseinkommen wird gerade noch eingeklagt.
Muss ich daher da irgendwas beachten?
Pfände ich dann ganz normal gegenüber de Arbeitgeber oder muss ich das was beachten, wegen dem Klageverfahren?

Danke für die Hilfe!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

18.04.2024, 10:27

Meiner Meinung nach musst Du nichts beachten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Himmelskoerper
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#3

18.04.2024, 10:52

DANKE! :-D
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