Re: ZV gegen eine GmbH
Verfasst: 18.04.2024, 07:40
Danke für deine Hilfe. Was genau meinst du damit, wenn ich kein Geld pfänden kann, dass ich dass Registergericht und/oder Insolvenzgericht sowie ggf. Staatsanwaltschaft informieren soll?Maximus hat geschrieben: ↑17.04.2024, 12:47Eine Löschung von Amts wegen, weil vermögendlos kommt hier in Betracht.
Evtl. hat auch der geschäftsführende Gesellschafter seine Haftungsbeschränkung wegen Pflichtverletzung verloren.
Irgendwelche Forderungen gegen Dritte hat jede GmbH
Ich würde die Konten pfänden, kommt kein Geld, Registergericht und/oder Insolvenzgericht sowie ggf. Staatsanwaltschaft informieren, soll aber dein Chef entscheiden.