ZV gegen eine GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
PinkMuffi1
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#1

16.04.2024, 12:43

Hallo Zusammen,

ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch und weiß trotz Recherchen nicht weiter.

Ein Kunde (einziger Gesellschafter der GmbH) von uns hat unsere Rechnung in Höhe von ca. 10.200,00€ nicht bezahlt und meine Buchhaltung hat nach den Mahnungen einen Vollstreckungsbescheid erwirkt.

Ich habe dann erst mal die zuständige OGVin mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt.
Es kam dann von ihr die Rückmeldung, dass der Schuldner dazu nicht verpflichtet sei, da bereits am 06.02.2024 in anderer Sache geleistet wurde.

Das Vermögensverzeichnis habe ich ebenfalls erhalten:
Geschäftsbetrieb wurde nicht eingestellt und es ist kein Insolvenzantrag gestellt worden. Es gibt auch kein Verfahren wegen Amtslöschung.

Der Schuldner hat lt. Verzeichnis nur ein Kraftfahrzeug (Bj. 2005) mit 4.133.000 km als Stand (nein, ist kein Rechtschreibfehler von mir). Ansonsten soll es nichts geben (ich finde die Angaben sehr fragwürdig). Zudem hat der Schuldner drei Konten angegeben, die alle auf 0,00 € sein sollten, da das Finanzamt bereits alle Konten gepfändet hat (die Steuerschulden belaufen sich auf 40.000,00€).

Aus meiner Sicht würde es keinen Sinn machen, eine Kontopfändung durchführen zu lassen, da der Schuldner selbst angegeben hat, dass er aufgrund der Steuerschulden nichts hat. Allerdings weiß ich auch nicht, ob das Finanzamt mit der Pfändung durch ist bzw. ob noch Steuerschulden offen sind. Wie sieht ihr das, bzw. wie würdet ihr hier weiter machen?

Vielen Dank für Eure Tipp im Voraus :)
LG
pitz
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#2

16.04.2024, 13:15

Ich würde auf jeden Fall die Konten pfänden. Auch 40.000,00 sind irgendwann bedient und dann wäre es besser im nächsten Rang zu stehen und nicht noch weiteren Gläubigern den Vortritt zu lassen.
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paralegal6
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#3

16.04.2024, 17:13

Ist die GmbH derzeit i.L ? Ist der GF Liquidator? Vor Abwicklung kann die eigentlich nicht gelöscht werden. Da es noch Steuerschulden gibt "läuft" sie wohl noch
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PinkMuffi1
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#4

17.04.2024, 07:25

pitz hat geschrieben:
16.04.2024, 13:15
Ich würde auf jeden Fall die Konten pfänden. Auch 40.000,00 sind irgendwann bedient und dann wäre es besser im nächsten Rang zu stehen und nicht noch weiteren Gläubigern den Vortritt zu lassen.
Danke, für die schnelle Rückmeldung.
Du würdest, obwohl der Schuldner überall angegeben hat, dass er kein Geld auf dem Konto hat trotzdem die Pfändung durchführen?
PinkMuffi1
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#5

17.04.2024, 07:29

paralegal6 hat geschrieben:
16.04.2024, 17:13
Ist die GmbH derzeit i.L ? Ist der GF Liquidator? Vor Abwicklung kann die eigentlich nicht gelöscht werden. Da es noch Steuerschulden gibt "läuft" sie wohl noch
Dir auch Danke, für die schnelle Rückmeldung. Zu deiner Frage:
Weder im Handelsregister noch bei Northdate steht was drinnen, daher sage ich mal nein, ist nicht i.L.
Maximus
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#6

17.04.2024, 12:47

Eine Löschung von Amts wegen, weil vermögendlos kommt hier in Betracht.
Evtl. hat auch der geschäftsführende Gesellschafter seine Haftungsbeschränkung wegen Pflichtverletzung verloren.

Irgendwelche Forderungen gegen Dritte hat jede GmbH ;)

Ich würde die Konten pfänden, kommt kein Geld, Registergericht und/oder Insolvenzgericht sowie ggf. Staatsanwaltschaft informieren, soll aber dein Chef entscheiden.
Pitt
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#7

17.04.2024, 14:14

So wie ich das lese, besteht eine Forderung/ein Titel gegen den Gesellschafter und nicht gegen die GmbH. Man könnte überlegen, ob man noch Drittauskünfte einholt, um sicherzugehen, dass der Schuldner keine Konten und keinen Pkw "vergessen" hat. Außerdem würde ich googeln, ob der Schuldner eventuell bereits eine neue Gesellschaft gegründet hat. Man könnte auch über eine Eigentümeranfrage beim Grundbuchamt nachdenken, um zu klären, ob der Schuldner doch über Grundbesitz verfügt und beim Bundesanzeiger nach veröffentlichten Jahresabschlüsse schauen, einfach um die Angaben zu überprüfen.
Es kommt gerade bei GmbHs mit nur einem Gesellschafter häufig vor, dass da einfach "der Schlüssel umgedreht wird" und weder ein Insolvenz- noch ein Liquidationsverfahren läuft. Da werden dann einfach die Brocken hingeschmissen. Der Papierkram zur Abwicklung der Gesellschaft ist denen zu anstrengend.
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Laska
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#8

17.04.2024, 18:58

Das riecht nach Insolvenzverschleppung... ist natürlich strafbar. Ich würde die StA einschalten. ;-)
Liebe Grüße

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PinkMuffi1
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#9

18.04.2024, 07:37

PinkMuffi1 hat geschrieben:
16.04.2024, 12:43
Hallo Zusammen,

ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch und weiß trotz Recherchen nicht weiter.

Ein Kunde (eine GmbH) von uns hat unsere Rechnung in Höhe von ca. 10.200,00€ nicht bezahlt und meine Buchhaltung hat nach den Mahnungen einen Vollstreckungsbescheid gegen die GmbH erwirkt.

Ich habe dann erst mal die zuständige OGVin mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt.
Es kam dann von ihr die Rückmeldung, dass der Schuldner dazu nicht verpflichtet sei, da bereits am 06.02.2024 in anderer Sache geleistet wurde.

Das Vermögensverzeichnis habe ich ebenfalls erhalten:
Geschäftsbetrieb wurde nicht eingestellt und es ist kein Insolvenzantrag gestellt worden. Es gibt auch kein Verfahren wegen Amtslöschung.

Der Schuldner hat lt. Verzeichnis nur ein Kraftfahrzeug (Bj. 2005) mit 4.133.000 km als Stand (nein, ist kein Rechtschreibfehler von mir). Ansonsten soll es nichts geben (ich finde die Angaben sehr fragwürdig). Zudem hat der Schuldner drei Konten angegeben, die alle auf 0,00 € sein sollten, da das Finanzamt bereits alle Konten gepfändet hat (die Steuerschulden belaufen sich auf 40.000,00€).

Aus meiner Sicht würde es keinen Sinn machen, eine Kontopfändung durchführen zu lassen, da der Schuldner selbst angegeben hat, dass er aufgrund der Steuerschulden nichts hat. Allerdings weiß ich auch nicht, ob das Finanzamt mit der Pfändung durch ist bzw. ob noch Steuerschulden offen sind. Wie sieht ihr das, bzw. wie würdet ihr hier weiter machen?

Vielen Dank für Eure Tipp im Voraus :)
LG
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#10

18.04.2024, 07:38

Pitt hat geschrieben:
17.04.2024, 14:14
So wie ich das lese, besteht eine Forderung/ein Titel gegen den Gesellschafter und nicht gegen die GmbH. Man könnte überlegen, ob man noch Drittauskünfte einholt, um sicherzugehen, dass der Schuldner keine Konten und keinen Pkw "vergessen" hat. Außerdem würde ich googeln, ob der Schuldner eventuell bereits eine neue Gesellschaft gegründet hat. Man könnte auch über eine Eigentümeranfrage beim Grundbuchamt nachdenken, um zu klären, ob der Schuldner doch über Grundbesitz verfügt und beim Bundesanzeiger nach veröffentlichten Jahresabschlüsse schauen, einfach um die Angaben zu überprüfen.
Es kommt gerade bei GmbHs mit nur einem Gesellschafter häufig vor, dass da einfach "der Schlüssel umgedreht wird" und weder ein Insolvenz- noch ein Liquidationsverfahren läuft. Da werden dann einfach die Brocken hingeschmissen. Der Papierkram zur Abwicklung der Gesellschaft ist denen zu anstrengend.

Hey, leider habe ich mich (wie ich soeben festgestellt habe) unglücklich ausgedrückt und mein Anliegen nochmal korrigiert. Wir haben den Titel gegen die GmbH erwirkt. Ich hatte den Hinweis, dass es nur einen Gesellschafter gibt, einfach so reingeschrieben. Dabei habe ich nicht bemerkt, dass es so klingt, als hätten wir gegen den Gesellschafter einen Titel, was aber nicht stimmt. Sorry :(
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