Abnahme Vermögensauskunft Schuldner hält sich woanders auf

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SusanneReFa
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#1

15.04.2024, 11:16

Hallo an Alle,

ich stehe irgendwie auf dem Schlauch und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:

Wir haben einen Vollstreckungstitel gegen einen Schuldner erwirkt und den am offiziellen Wohnort des Schuldners zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt. Schuldner war mehrfach nicht anzutreffen, nun steht Abgabe der EV im Raum, Haftbefehl liegt vor.

Nun hat der Mandant mitgeteilt, dass sich der Schuldner am offiziellen Wohnort nicht aufhält, sondern woanders, wo der für den offiziellen Wohnort zuständige Gerichtsvollzieher aber nicht zuständig wäre. Dies hat der Mandant auch dem Gerichtsvollzieher bereits mitgeteilt.

Wie läuft denn jetzt die Vollstreckung des Haftbefehls zur Abgabe der EV ab - kann der Gerichtsvollzieher die EV dort mit Haftbefehl abnehmen, wo sich der Schuldner aufhält- auch wenn er für diesen Ort nicht zuständig ist?
Oder schickt mir der GVZ alles zurück und ich muss den GVZ beauftragen, der am Aufenthaltsort des Schuldners zuständig ist?

Habt ihr einen Tipp für mich wegen dem weiteren Verfahrensablauf ? Muss ich etwas beantragen?

Vielen Dank.
Maximus
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#2

15.04.2024, 11:55

Du kannst den Gerichtsvollzieher am tatsächlichen Aufenthaltsort beauftragen, den Schuldner mit dem Haftbefehl aufzusammeln.

Wenn das aber die Adresse einer Angehörigen ist, könnte diese dem Gerichtsvollzieher den Zutritt verwehren und behaupten, sie kenne den Schuldner nicht.
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