Pfändungsfreibetrag rückständiger Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anja S.
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#1

12.04.2024, 10:30

Ich habe hier eine uralte Akte aus 1995.

Der Schuldner (geb. 1951 und Rentner) schuldete dem Sohn bis 2010 Unterhalt. Unterhaltsrückstand beträgt über 25.000 €.

Schuldner bezieht eine Rente von ca. 1.050 €.

Meint ihr, es macht bei der Rentenhöhe Sinn eine Pfändung zu beantragen? Sind die Freibeträge da niedriger? Ich kenne mich mit Unterhaltspfändung leider überhaupt gar nicht aus.
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mücki
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#2

12.04.2024, 11:12

Vor dem Hintergrund, dass für so alte Unterhaltsansprüche keine Privilegierung mehr besteht (§ 850d Abs. 1. S. 4 ZPO), kannst du dir imho jeglichen Pfändungsversuch sparen, wenn die Rente tatsächlich nur in der Höhe besteht, ist sie weit unter dem aktuellen Pfändungsfreibetrag. Es sei denn, es gibt ein weiteres Einkommen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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paralegal6
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#3

12.04.2024, 12:38

Stimme ich zu. Sofern er keine reiche Frau hat https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... en-f154013 oder irgendwie Eigentümer eines Grundstücks ist oä wird das schwierig
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